Apostille/Legalisation amerikanischer Urkunden
Mit Wirkung vom 15.10.1981 sind die USA dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer Urkunden von der Legalisation vom 05.10.1961 beigetreten. Seit diesem Zeitpunkt wird die Legalisation durch eine von den US-Behörden ausgestellte Apostille ersetzt.
Anträge auf Ausstellung einer Apostille sind im Amtsbezirk des Generalkonsulats Chicago unter Beifügung des Originaldokuments bzw. der beglaubigten Kopie und der genannten Gebühr an folgende Behörden zu richten: