Heirat zwischen US-Bürgern und deutschen Staatsangehörigen in den U.S.A.
Die folgenden Hinweise informieren über die rechtlichen Voraussetzungen zur Eheschließung im Amtsbezirk des Generalkonsulats Houston. Sollten Sie beabsichtigen, in einem anderen US-Staat zu heiraten, informieren Sie sich bitte bei dem für Ihren Heiratsort zuständigen Generalkonsulat.
Eheschließung
- Grundsätzlich ist eine standesamtliche oder eine kirchliche Trauung ausreichend.
- Bei der Eheschließung müssen 2 Zeugen, die älter als 18 Jahre sind, anwesend sein.
- Zur Vornahme der Eheschließung sind z.B. die folgenden Personen befugt:
- - zugelassene oder besonders ermächtigte christliche Priester
- - jüdische Rabbiner
- - von sonstigen religiösen Gemeinschaften besonders ermächtigte Bedienstete
- - Richter
Das Generalkonsulat empfiehlt dringend, sich rechtzeitig vor der Eheschließung mit dem
1. jeweiligen Standesamt
2. sowie - bei einer religiösen Zeremonie - mit der jeweiligen religiösen
Gemeinschaft in Verbindung zu setzen und gegebenenfalls die
Notwendigkeit weiterer Unterlagen abzusprechen !
Heiratserlaubnis
Die Heiratserlaubnis muss beim für die jeweilige Stadt zuständigen County Clerk beantragt werden, in Louisiana beim zuständigen Parish Clerk of Court. Informationen über die Anschriften der zuständigen County Clerks finden sich unter den nachfolgenden WWW-Adressen:
Arkansas
Merkblatt [pdf, 76,14k]
Louisiana
Merkblatt [pdf, 81,52k]
New Mexico
Merkblatt [pdf, 69,22k]
Oklahoma
Merkblatt [pdf, 68,49k]
Texas
Merkblatt [pdf, 69,53k]