Krisenvorsorge - Anmeldung Ab Sofort Online
Alle Deutschen, die - auch nur vorübergehend - im Amtsbezirk des Generalkonsulats Los Angeles leben (d. h. in Süd-Kalifornien, Arizona, Colorado, Nevada und Utah), können in eine Krisenvorsorgeliste gemäß § 6 Abs. 3 des deutschen Konsulargesetzes aufgenommen werden.