Reisepassantrag in Los Angeles
Amtsbezirk Kalifornien:
Antragsteller aus folgenden kalifornischen Counties Imperial, Kern, Los Angeles, Orange, Riverside, San Bernardino, San Diego, San Luis Obispo, Santa Barbara und Ventura müssen persönlich im Generalkonsulat erscheinen. Für Los Angeles werden Termine über unser Terminsystem kostenlos vergeben. Bitte beachten Sie, dass diese Termine einen Vorlauf von einer Woche haben und maximal für 9 Wochen im Voraus buchbar sind. (Link zur Terminvergabe steht unter Vorbereitungsinformationen.)
Andere Amtsbezirke: Nevada, Arizona, Colorado, Utah
Antragsteller aus den Bundesstaaten Nevada, Arizona, Colorado und Utah können bei den dortigen Honorarkonsuln einen Antrag auf Ausstellung eines biometrischen Reisepasses stellen. Bitte beachten Sie, dass bei der Passbeantragung bei den Honorarkonsuln zusätzliche Gebühren anfallen. Zur Terminvereinbarung werden Sie gebeten, mit dem für Sie zuständigen Honorarkonsul direkt in Kontakt zu treten.
Vorbereitung Ihres Konsulatsbesuchs
Bitte lesen Sie sich alle Informationen zur Passbeantragung gründlich durch und bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen mit. Prüfen Sie insbesondere auch:
- ob sich Ihr Name z.B. durch Eheschließung geändert hat und Sie vor Beantragung eines neuen Passes eine Namensänderung vornehmen müssen.
- ob (bei Ausstellung eines Passes für Ihr Kind) eine Geburtsanzeige erforderlich ist.
Wenn eine Namensänderung oder eine Geburtsanzeige erforderlich ist, füllen Sie bitte das entsprechende Formular vor Ihrem eigentlichen Termin aus und bringen Sie neben den Originaldokumenten jeweils drei Kopien mit.
Ausstellung eines Reisepasses: Links zur Informationen und Antragsformulare
Terminvergabe beim Generalkonsulat
Die persönliche Beantragung eines Europapasses (ePass) ist beim Generalkonsulat Los Angeles nur noch mit Termin möglich.
Erscheinen Sie pünktlich zum vereinbarten Termin. Bei Verspätungen verfällt Ihr Terminanspruch und Sie müssen mit längeren Wartezeiten an dem Tag oder später rechnen.
Link zur Terminvergabe
Passbilder
Es gibt Mindestanforderungen für biometriefähige Passfotos. (Siehe unten Link zur Passbildschablone.)
Falls Ihre Passfotos diese nicht erfüllen oder Sie noch keine Passfotos haben, können Sie im Warteraum der Konsularabteilung Passfotos anfertigen lassen. Dort befindet sich eine von einer externen Firma betriebene Passfotokabine mit einer leicht verständlichen Benutzeroberfläche.
Kosten: 5 $ für vier Fotos.
Das Generalkonsulat weist darauf hin, dass für diese Dienstleistung keine Garantie oder Haftung übernommen werden kann.
Passbildschablone zum Ausdruck mit Hinweisen für korrekte Passfotos [pdf, 176,77k]
Wichtige Hinweise
-- Seit dem 01.11.2007 ist ein neues Passgesetz in Kraft. Dieses sieht vor, dass in deutschen Reisepässen auch Fingerabdrücke auf einem Chip gespeichert werden müssen. Hiervon sind alle Antragsteller betroffen, die das 6. Lebensjahr vollendet haben.
-- Reisepassanträge, die per Post eingehen, können nicht mehr bearbeitet werden.
-- Passanträge für Kinder können nicht mehr mit der Post eingeschickt werden! Es ist eine persönliche Vorsprache der Kindeseltern mit dem Kind erforderlich.
-- Vorläufige Reisepässe für volljährige Antragsteller (Ausstellung nur im Notfall) können weiterhin per Post beantragt werden, da in diesen Pässen keine Fingerabdrücke gespeichert werden.
-- Pässe, die ohne Fingerabdrücke vor dem 1. November 2007 ausgestellt wurden, behalten die im Pass angegebene Gültigkeitsdauer.