Apostille im Amtsbezirk
Die Vereinigten Staaten von Amerika sind ebenso wie die Bundesrepublik Deutschland Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation. (BGB1 1965, Teil II, S. 875ff).
Im Urkundenverkehr zwischen den Vertragsstaaten ist anstelle des Legalisationsverfahrens die "Apostille" getreten, deren Besorgung grundsätzlich Sache der beteiligten Parteien ist.
Das Apostillenverfahren muss z.B. auch angewendet werden, wenn eine durch einen amerikanischen Notary Public erfolgte Unterschriftsbeglaubigung in Deutschland Rechtswirkung haben soll.
Von amerikanischen Behörden ausgestellte, zusätzlich mit einer amerikanischen Apostille (einer Art „Überbeglaubigung“) versehene öffentliche Urkunden werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Man braucht keine weitere Bestätigung durch das deutsche Generalkonsulat oder die Botschaft.
1. Florida
Zuständige Behörde
Die Adresse für die Erteilung der Apostille zuständige Behörde des Staates Florida lautet wie folgt:
Florida Department of StateDepartment of State Division of Corporations
Apostille Certification
P.O. Box 6800
Tallahassee, FL 32314
Koger Center, Clifton Building
2661 Exekutive Center Circle
Tallahassee, FL 32301
Tel.: (850) 245-6945
Neben dem Originaldokument, das der Apostille bedarf, sind zu übersenden
- ein Brief, aus dem hervorgeht, dass dieses Dokument für eine Behörden der Bundesrepublik Deutschland benötigt wird
- Gebühren
- 20 $ für alle Urkunden, auf denen die Unterschrift des Urkundsbeamten eines Gerichtes bestätigt werden soll (also z.B. Heiratsurkunden)
- 10 $ für sonstige Urkunden (d.h. es wird die Unterschrift des "notary public" bestätigt)
- ein selbstadressierter frankierter Umschlag für die Rücksendung
Portokosten:
in den USA: Adressierten Rückumschlag beifügen und mit mindestens 60 ¢ frankieren. Für zügigen Rückversand Express-Mail-Flat-Rate-Rückumschlag beifügen und mit 13,65 $ frankieren.
nach Deutschland: Rückporto in Höhe von 1,60 $ beifügen. Bei einzelnen Urkunden, wie Heiratsurkunde oder Geburtsurkunde, ist dies in aller Regel ausreichend, da die internationalen Portokosten 80 cent pro Unze (28 Gramm) betragen.
Eine Apostille besteht aus zwei Seiten mit einem Gesamtgewicht von ca.17 Gramm (0,6 oz).
Als Zahlungsmittel werden akzeptiert:
- International Money Order oder
- Bankscheck in US-$
ausgestellt auf "State of Florida/Secretary of State". Sollte kein frankierter Rückumschlag beigefügt werden können, so muss das Porto mit separater Money Order oder Scheck beigefügt werden.
Es muss mit einer Bearbeitungszeit von ca. einem Monat gerechnet werden. Sollten Unterlagen oder Gebühren fehlen, so werden Sie nicht benachrichtigt. Sie müssten dann telefonische Rückfragen halten, da schriftliche Anfragen i.d.R. nicht beantwortet werden.
2. Puerto Rico
Für Urkunden aus Puerto Rico lautet die entsprechende Adresse:
Departamento de Estado
División de Certificaciones y Reclamentos
P.O. Box 9023271
(Old) San Juan, P.R. 00902-3271
Tel.: (787) 722-2150 ext. 6336
Die Gebühr für die Erteilung der Apostille beträgt in Puerto Rico nur 3,00 $.
3. Amerikanische Jungferninseln
Die Apostille für Urkunden, die auf den amerikanischen Jungferninseln
ausgestellt wurden, erhalten Sie bei folgender Behörden:
Office of the Lieutenant Governor
18 Kongins Gade
St. Thomas, U.S.V.I. 00802
Tel. (340) 774-2991
District Court of the Virgin Islands Division of St. Thomas and St. John
5500 Veterans Drive,
Suite 310
St. Thomas, US.V.I. 00802
Tel. (340) 774-0640
Die Gebühr beträgt 25 $.
- Alle Angaben ohne Gewähr -