Verfahren zur Einholung einer Apostille

Allgemeine Informationen

Die Echtheit einer amerikanischen Urkunde (z.B. Geburts- oder Heiratsurkunde) wird durch die Innenbehörden des ausstellenden Bundesstaates mit einer sogenannten Apostille bestätigt.
In allen Fällen muß den Urkunden ein Schreiben in englischer Sprache beigefügt werden, in dem um die Einholung einer Apostille entsprechend des Haager Übereinkommens gebeten und das Land genannt wird, in dem die Dokumente vorgelegt werden sollen. 


Dokumente, welche die Apostille erhalten sollen, müssen mit der Originalunterschrift eines registrierten Notars oder eines Beamten des US-Bundesstaates versehen sein, der im Büro des Department of State bzw. Secretary of State bzw. Department of the Treasury registriert ist.


Sofern auf Personenstandsurkunden die ausstellende Person nicht eigenhändig unterschrieben hat, sondern sich deren Unterschrift als Faksimile-Unterschrift auf der Urkunde befindet, muß vor Überbeglaubigung noch zusätzlich die eigenhändige Unterschrift des Ausstellers eingeholt werden.


Die nachfolgenden Informationen beziehen sich ausschliesslich auf die Staaten New York, New Jersey, Pennsylvania und Connecticut. Angaben zu den Apostillebehörden in den anderen US-Bundesstaaten finden Sie hier: Info Apostille

US-Bundesstaat New York

Amerikanische Urkunden aus den Counties New York City, Kings, Queens, Bronx, Westchester, Nassau, Suffolk, Rockland und Richmond müssen zunächst zwecks Überbeglaubigung an das County Clerk's Office des jeweiligen County und anschließend zur Einholung der Apostille an das Department of State in New York City gesandt werden. Eine persönliche Vorsprache ist bei beiden Behörden möglich und zeitsparrend.
Die Adresse des County Clerk's Office für New York City sowie für das State Department lauten:

1. County Clerk's Office
60 Centre Street, Room 141B (im Keller/"Notary Desk")
New York, NY 10007
Tel.: (212) 374-8359 oder 374-8589
Gebühr: US $ 3,-

2. Department of State
Certification Unit
123 William Street, 19th floor (zwischen Fulton & John Streets)
New York, NY 10038
Öffnungszeiten: 9-15.30 Uhr
Gebühr: US $ 10,-

Amerikanische Urkunden aus den anderen Counties des Staates New York müssen nach Überbeglaubigung durch den zuständigen County Clerk zur Einholung der Apostille an folgende Adresse geschickt werden:

Secretary of State
Miscellaneous Records
41 State Street, 3rd Floor
Albany, NY 12231
Tel.: (518) 474-4770
Öffnungszeiten: 8-16.30 Uhr
Gebühr: US $ 10,-
Webseite: New York State  

US-Bundesstaat New Jersey

Personenstandsurkunden (s. Hinweis) und sonstige durch einen Notary Public beglaubigten Dokumente müssen zwecks Einholung der Apostille an das Department of the Treasury in gesandt werden.

Department of Treasury
Division of Revenue
PO Box 452
Trenton, NJ 08625-0452
Tel.: 609-633-8257
Gebühr: US $ 25,-
Webseite: State of New Jersey  

Hinweis: Die Erteilung einer Apostille kann nicht auf von örtlichen Gemeindeverwaltungen ausgestellten Personenstandsurkunden erfolgen, sondern nur auf von der Gesundheitsbehörde in Trenton ausgestellten Personenstandsurkunden (Geburts,- Heirats-, Sterbeurkunde).


US-Bundesstaat Pennsylvania

Die Einholung der Apostille kann direkt erfolgen bei:

Department of State
Bureau Of Commissions
Room 210, North Office Building
Harrisburg, PA 17120
Gebühr: US $ 15,-
Öffnungszeiten: 8.30-16 Uhr
Webseite: State of Pennsylvania  



US-Bundesstaat Connecticut


Die Einholung der Apostille kann direkt erfolgen bei:

Secretary of State
Certification Unit
30 Trinity Street
Hartford, CT 06106
Gebühr: US $ 20,-
Webseite: State of Connecticut

Apostille

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