Staatangehörigkeitsrecht

Ab dem 20.November 2010 können Termine im Staatsangehörigkeitsrecht -- wie z.B. Beibehaltungsgenehmigungen, Wiedereinbürgerungen -- nur noch per Onlineterminvergabe eingeholt werden.
Telefonische Terminanfragen können nicht entgegengenommen werden. Wir bitten um Ihr Verständnis. Bitte erscheinen Sie pünktlich zum vereinbarten Termin. Bei Verspätungen verfällt Ihr Terminanspruch.

Terminvergabe
Website : Staatsangehörigkeitsrecht