Honorarkonsuln - Generalkonsulat San Francisco
Honorarkonsuln sind an vielen Orten Plätzen tätig, in deren Nähe es keine diplomatische oderkonsularische Vertretung gibt. Sie verfügen über gute Kontakte, sind mit den örtlichen Verhältnissen vertraut und können daher Deutschen in Not wertvolle Hilfe leisten. Sie können u.a. Unterschriften beglaubigen (z.B. für Lebensbescheinigungen), sind jedoch nicht zu allen konsularischen Amtshandlungenbefugt. Sie können z.B. weder Reisepässe noch Visa ausstellen. Sie sind auch nicht zu ständiger Anwesenheit verpflichtet.
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihren ein Honorarkonsul bei Ihrem konkreten Anliegen behilflich sein kann, kontaktieren Sie bitte die Rechtsabteilung des Generalkonsulats San Francisco.
Gegenwärtig ist die offizielle Neuaufteilung der Konsularbezirke noch nicht abgeschlossen. Im Vorgriff darauf können sich Kunden aus Idaho jedoch bereits jetzt an Honorarkonsul Hoffmann in Portland wenden, Kunden aus Montana und dem gesamten Bundesstaat Washington an die Honorarkonsulin Heußner-Walker in Seattle.