Reisepass und Personalausweis
Nur für deutsche Staatsangehörige
Die zuständige deutsche Auslandsvertretung in den USA stellt an deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in den USA auf Antrag Reisepässe (sog. Europapässe) und Personalausweise aus (welche Auslandsvertretung für Sie zuständig ist, erfahren Sie mit Hilfe unseres Konsulatfinders). Für Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit unter 12 Jahren kann an Stelle eines Reisepasses auch ein Kinderreisepass ausgestellt werden.
Konsulatfinder
Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig
Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung: Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig. Das Bundesinnenministerium empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde zu beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung
Wichtige Hinweise:
Seit dem 01.11.2007 ist ein neues Passgesetz in Kraft. Dieses sieht vor, dass in deutschen Reisepässen auch Fingerabdrücke auf einem Chip gespeichert werden müssen. Hiervon sind alle Antragsteller betroffen, die das 6. Lebensjahr vollendet haben.
Es ist daher zwingend erforderlich, dass Sie bei der Beantragung bei der für Sie zuständigen Auslandsvertretung persönlich vorsprechen. Reisepassanträge, die per Post eingehen, können nicht mehr bearbeitet werden.
Bitte informieren Sie sich anhand nebenstehender Liste, ob in der für Sie zuständigen Auslandsvertretung die Beantragung eines Termins zwingend vorgeschrieben ist oder Sie ohne Termin zu den regulären Öffnungszeiten vorsprechen können.
Achten Sie bitte auch darauf, dass Sie:
- das Antragsformular vollständig ausfüllen,
- die richtigen Passfotos einreichen (s. Musterbeispiele und Schablone) und
- alle benötigten Unterlagen beifügen.
Sie vermeiden so unnötige Rückfragen und helfen sich und uns, die Bearbeitungszeiten möglichst kurz zu halten.
In bestimmten Fällen, z.B. wenn Sie in Ihrem Pass eine Namensänderung wünschen, der Name für Ihr Kind für den deutschen Rechtsbereich noch festgelegt werden muss oder Ihr letzter Pass schon jahrelang abgelaufen ist, kann unter Umständen die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich werden. Wir informieren Sie hierüber selbstverständlich gesondert. In der weitaus größten Zahl der Fälle reichen jedoch die genannten Unterlagen aus.
Reisepass: weiterführende Links
Reisepass FAQ
Haben sie eine Frage? Schauen Sie doch, ob Sie die Antwort nicht bequem im Fragenkatalog nachlesen können, den wir für Sie zusammengestellt haben.
Reisepass FAQ
Disclaimer
Hinweis: Wir haben die auf dieser Website enthaltenen Informationen mit größter Sorgfalt für Sie zusammengestellt. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass wir für die Richtigkeit und Aktualität keine Gewähr übernehmen können