Reisepass
Nur für deutsche Staatsangehörige
Die zuständige deutsche Auslandsvertretung in den USA stellt an deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in den USA auf Antrag Reisepässe (sog. Europapässe) aus (welche Auslandsvertretung für Sie zuständig ist, erfahren Sie mit Hilfe unseres Konsulatfinders). Für Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit unter 12 Jahren kann an Stelle eines Reisepasses auch ein Kinderreisepass ausgestellt werden.
Konsulatfinder
Wichtige Hinweise:
Seit dem 01.11.2007 ist ein neues Passgesetz in Kraft. Dieses sieht vor, dass in deutschen Reisepässen auch Fingerabdrücke auf einem Chip gespeichert werden müssen. Hiervon sind alle Antragsteller betroffen, die das 6. Lebensjahr vollendet haben.
Es ist daher zwingend erforderlich, dass Sie bei der Beantragung bei der für Sie zuständigen Auslandsvertretung persönlich vorsprechen. Reisepassanträge, die per Post eingehen, können nicht mehr bearbeitet werden.
Bitte informieren Sie sich anhand nebenstehender Liste, ob in der für Sie zuständigen Auslandsvertretung die Beantragung eines Termins zwingend vorgeschrieben ist oder Sie ohne Termin zu den regulären Öffnungszeiten vorsprechen können.
Achten Sie bitte auch darauf, dass Sie:
- das Antragsformular vollständig ausfüllen,
- die richtigen Passfotos einreichen (s. Musterbeispiele und Schablone) und
- alle benötigten Unterlagen beifügen.
Sie vermeiden so unnötige Rückfragen und helfen sich und uns, die Bearbeitungszeiten möglichst kurz zu halten.
In bestimmten Fällen, z.B. wenn Sie in Ihrem Pass eine Namensänderung wünschen, der Name für Ihr Kind für den deutschen Rechtsbereich noch festgelegt werden muss oder Ihr letzter Pass schon jahrelang abgelaufen ist, kann unter Umständen die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich werden. Wir informieren Sie hierüber selbstverständlich gesondert. In der weitaus größten Zahl der Fälle reichen jedoch die genannten Unterlagen aus.
Reisepass: weiterführende Links
Reisepass FAQ
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Disclaimer
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