Kinderreisepass
Ab 01.11.2007 beträgt die maximale Gültigkeitsdauer für Kinderreisepässe 6 Jahre. Eine Ausstellung eines Kinderreisepasses ist bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres möglich. Da Kinderreisepässe mit der Vollendung des 12. Lebensjahres ungültig werden, ist ab diesem Zeitpunkt ein regulärer Reisepass zu führen.
Bei Kindern bis zum vollendeten 10. Lebensjahr ist keine eigenhändige Unterschrift erforderlich. Passanträge können daher in diesem Fall auf dem Postweg eingereicht werden. Ab Vollendung des 10. Lebensjahres ist die persönliche Vorsprache des Kindes zur Beantragung eines Kinderreisepasses erforderlich, es sei denn eine Unterschriftenprobe des Kindes wurde von einem Notary Public beglaubigt und den postalisch übersandten Antragsunterlagen beigefügt.
Falls Sie für Ihr Kind den ersten Kinderreisepass beantragen, kann die Abgabe einer namensrechtlichen Erklärung notwendig sein. Informationen zu namensrechtlichen Erklärungen finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Aufgrund der geänderten Einreisebestimmungen für die USA sollten Sie gründlich abwägen, ob Sie für Ihr Kind anstelle der Verlängerung des Kinderreisepasses nicht sofort einen deutschen Reisepass beantragen möchten.
Bitte beachten Sie auch, dass der Kinderreisepass nicht von allen Ländern anerkannt wird. Vor Antritt einer Auslandsreise sollten Sie sich daher rechtzeitig erkundigen, ob eine Einreise oder Durchreise Ihres Kindes mit dem Kinderreisepass überhaupt möglich ist.