Reisepass unter 18
Die Gültigkeitsdauer von Reisepässen für Antragsteller unter 18 Jahren beträgt ab dem 01.11.2007 6 Jahre.
Passanträge müssen persönlich während der Besucherzeiten in der zuständigen Auslandsvertretung gestellt werden. Ab 01.11.2007 wird für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren regulär ein Europapass ausgestellt. Für Kinder unter 12 Jahren kann auf ausdrücklichen Wunsch der Eltern ein Kinderreisepass ausgestellt werden. Alle Kinder müssen zur Passbeantragung zwingend persönlich erscheinen.
Falls Sie für Ihr Kind den ersten Europapass beantragen, kann die Abgabe einer namensrechtlichen Erklärung notwendig sein. Informationen zu namensrechtlichen Erklärungen finden Sie im weiteren Verlauf dieser Seite.
Für die Beantragung eines Reisepasses für einen Antragsteller unter 18 Jahren benötigen Sie folgende Unterlagen:
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Fingerabdruck bei Kindern über 6 Lebensjahre (Fingerabruckerfassung erfolgt bei Antragstellung)
- zwei gleiche biometrietaugliche Passfotos neueren Datums (Bitte die Passfotos nicht selbst zuschneiden!)
- Original der Geburtsurkunde mit Angabe des genauen Geburtsortes (bei US-Urkunden ist County nicht ausreichend) sowie eine Kopie hiervon
- bisheriger Reisepass/Kinderausweis im Original sowie eine Kopie hiervon (nur Datenseite mit Bild)
- Reisepässe beider Elternteile sowie je eine Kopie hiervon (nur Datenseite mit Bild)
- Heiratsurkunde der Eltern im Original sowie eine Kopie hiervon (falls Ehe in Deutschland geschlossen wurde: Stammbuch der Eltern)
- gültige Aufenthaltsberechtigung des Antragstellers in den USA (US Resident Alien Card, US-Aufenthaltsvisum oder US-Pass) sowie eine Kopie hiervon
- gültige US-Aufenthaltsberechtigung des deutschen Elternteils (US Resident Alien Card oder US-Aufenthaltsvisum) sowie eine Kopie hiervon
- Einverständniserklärung des anderen Elternteils, sofern das Kind nur von einem Elternteil begleitet wird..
- wenn zutreffend die US-Einbürgerungsurkunde und soweit zutreffen die deutsche Einbürgerungsurkunde bzw. Beibehaltungsgenehmigung sowie jeweils eine Kopie hiervon
- Passgebühr
Disclaimer
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