Reisepass unter 18
Die Gültigkeitsdauer von Reisepässen für Antragstellern unter 18 Jahren beträgt ab dem 01.11.2007 6 Jahre.
Passanträge müssen persönlich während der Besucherzeiten in der zuständigen Auslandsvertretung gestellt werden. Ab 01.11.2007 wird für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren regulär ein Europapass ausgestellt. Für Kinder unter 12 Jahren kann auf ausdrücklichen Wunsch der Eltern ein Kinderreisepass ausgestellt werden. Da bei Kindern bis zum vollendeten 6. Lebensjahr weder Fingerabdrücke noch eine eigenhändige Unterschrift erforderlich sind, können diese Passanträge weiterhin per Post eingereicht werden. Ab Vollendung des 6. Lebensjahres ist jedoch die persönliche Vorsprache auch von Kindern zur Passbeantragung zwingend erforderlich.
Falls Sie für Ihr Kind den ersten Europapass beantragen, kann die Abgabe einer namensrechtlichen Erklärung notwendig sein. Informationen zu namensrechtlichen Erklärungen finden Sie im weiteren Verlauf dieser Seite.
Für die Beantragung eines Reisepasses für einen Antragsteller unter 18 Jahren benötigen Sie folgende Unterlagen:
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Fingerabdruck bei Kindern über 6 Lebensjahre (Fingerabruckerfassung erfolgt bei Antragstellung)
- zwei gleiche biometrietaugliche Passfotos neueren Datums
- beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde
- bisheriger Reisepass/Kinderausweis im Original oder als beglaubigte Kopie (Datenseite mit Bild)
- beglaubigte Kopien der Reisepässe beider Elternteile (Datenseite mit Bild)
- beglaubigte Kopie der Heiratsurkunde der Eltern (falls Ehe in Deutschland geschlossen wurde: Familienbuch der Eltern)
- beglaubigte Kopie der gültigen Aufenthaltsberechtigung in den USA (US Resident Alien Card, US-Aufenthaltsvisum oder US-Pass)
- beglaubigte Kopie der gültigen US-Aufenthaltsberechtigung des deutschen Elternteils
- Einverständniserklärung der Eltern auf der Rückseite des Antragsformulars wenn zutreffend Einbürgerungsurkunde bzw. Beibehaltungsgenehmigung
- Passgebühr
Disclaimer
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