Reisepass unter 18

Die Gültigkeitsdauer von Reisepässen für Antragsteller unter 18 Jahren beträgt ab dem 01.11.2007 6 Jahre.

Passanträge müssen persönlich während der Besucherzeiten in der zuständigen Auslandsvertretung gestellt werden. Ab 01.11.2007 wird für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren regulär ein Europapass ausgestellt. Für Kinder unter 12 Jahren kann auf ausdrücklichen Wunsch der Eltern ein Kinderreisepass ausgestellt werden. Alle Kinder müssen zur Passbeantragung zwingend persönlich erscheinen.

Falls Sie für Ihr Kind den ersten Europapass beantragen, kann die Abgabe einer namensrechtlichen Erklärung notwendig sein. Informationen zu namensrechtlichen Erklärungen finden Sie im weiteren Verlauf dieser Seite.

Für die Beantragung eines Reisepasses für einen Antragsteller unter 18 Jahren benötigen Sie folgende Unterlagen:

- vollständig ausgefülltes Antragsformular

- Fingerabdruck bei Kindern über 6 Lebensjahre (Fingerabruckerfassung erfolgt bei Antragstellung)

- zwei gleiche biometrietaugliche Passfotos neueren Datums (Bitte die Passfotos nicht selbst zuschneiden!)

- Original der Geburtsurkunde mit Angabe des genauen Geburtsortes (bei US-Urkunden ist County nicht ausreichend) sowie eine Kopie hiervon

- bisheriger Reisepass/Kinderausweis im Original sowie eine Kopie hiervon (nur Datenseite mit Bild)

- Reisepässe beider Elternteile sowie je eine Kopie hiervon (nur Datenseite mit Bild)

- Heiratsurkunde der Eltern im Original sowie eine Kopie hiervon (falls Ehe in Deutschland geschlossen wurde: Stammbuch der Eltern)

- gültige Aufenthaltsberechtigung des Antragstellers in den USA (US Resident Alien Card, US-Aufenthaltsvisum oder US-Pass) sowie eine Kopie hiervon

- gültige US-Aufenthaltsberechtigung des deutschen Elternteils (US Resident Alien Card oder US-Aufenthaltsvisum) sowie eine Kopie hiervon

- Einverständniserklärung des anderen Elternteils, sofern das Kind nur von einem Elternteil begleitet wird..

- wenn zutreffend die US-Einbürgerungsurkunde und soweit zutreffen die deutsche Einbürgerungsurkunde bzw. Beibehaltungsgenehmigung sowie jeweils eine Kopie hiervon

- Passgebühr

Disclaimer

Hinweis: Wir haben die auf dieser Website enthaltenen Informationen mit größter Sorgfalt für Sie zusammengestellt. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass wir für die Richtigkeit und Aktualität keine Gewähr übernehmen können

Reisepass unter 18

Passwesen

Interaktiver Konsulatfinder

Konsulate Finder

Deutschland unterhält in den USA neun Vertretungen. Bitte nehmen Sie sich die Zeit herauszufinden, welche Vertretung für Ihren Aufenthalts- bzw. Wohnort in den USA zuständig ist. Sie können hierfür entweder unseren interaktiven Konsulatfinder konsultieren oder die Liste der geographischen Zuständigkeiten. Der interaktive Konsulatfinder erfordert Adobe Flash Player. Sollten Sie das Programm nicht auf Ihrem Computer installiert haben, können Sie es kostenlos herunterladen.

Reisepassantrag: Terminvergabe

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Einige, aber nicht alle, Vertretungen sehen die Vereinbarung eines Termins zur Beantragung eines Reisepasses vor. Bitte erkundigen Sie sich auf der Webseite der für Sie zuständigen Vertretung über eventuelle Terminverfahren. Bitte rufen Sie die für die Terminvereinbarung zuständigen Telefondienste nur an, wenn Sie sich sicher sind, dass Sie einen Termin benötigen. Die Anrufe sind kostenpflichtig. 

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Reisepass FAQ

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