Staatsangehörigkeit
Zum 1. Januar 2000 ist das neue deutsche Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) in Kraft getreten, das das bis dahin geltende "Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz" (RuStAG) vom 1. Januar 1914 grundlegend erneuert hat. Jedoch hat auch dieses Gesetz im Laufe der Zeit einige Änderungen erfahren, die im Folgenden umrisshaft dargestellt werden. Bitte lesen Sie sowohl die Abschnitte zu den Erwerbs- als auch den Verlustgründen.
Einzelfälle können mit diesem Kurzüberblick nicht geklärt werden. Zu Detailfragen konsultieren Sie bitte unsere Liste der häufigsten Fragen (FAQ) zur Staatsangehörigkeit. Werden Sie auch dort nicht fündig, setzten Sie sich bitte mit der für Ihren Wohnort zuständigen deutschen Auslandsvertretung in den USA in Verbindung. Welche dies für Sie ist, erfahren Sie mit Hilfe unseres Konsularfinders.