Feststellung
Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises
Im Verfahren auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises wird festgestellt, ob die Antragsteller bereits deutsche Staatsangehörige sind. Zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde für Deutsche, die im Ausland leben, ist das Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln.
Der häufigste Erwerbsgrund für die deutsche Staatsangehörigkeit ist die Abstammung von deutschen Vorfahren. Viele Ereignisse im Leben des Antragstellers, aber auch seiner Vorfahren können für den Erwerb und den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit von Bedeutung sein. Dabei kann es sich um persönliche bzw. familiäre Ereignisse (z.B. Geburt oder Eheschließung) und/oder politische bzw. rechtliche Entwicklungen (z.B. Sammeleinbürgerungen während des II. Weltkrieges oder Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit) handeln.
Die deutsche Staatsangehörigkeit des Antragstellers ist durch entsprechende Unterlagen glaubhaft zu machen (z.B. Personenstandsurkunden, Wohnsitznachweise u.ä.). Im positiven Falle wird ein Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt.
Bevor Sie bei der für Sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung in den USA einen Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises stellen, lesen Sie bitte die unten aufgelistenen Informationen zu Erwerb und Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit. Welche Auslandsvertretung für Sie zuständig ist, erfahren Sie mit unserem Konsulatfinder.
Wichtiger Hinweis: die Antragsformulare müssen in deutscher Sprache ausgefüllt werden.