Eheregister, Eintragung einer im Ausland geschlossenen Ehe
Eine im Ausland wirksam geschlossene Ehe ist grundsätzlich auch in Deutschland gültig.
Es empfiehlt sich jedoch, die Ehe auch in Deutschland registrieren zu lassen, vor allem, da bei einer Rückkehr nach Deutschland vieles mit einer deutschen Heiratsurkunde einfacher wird.
Mit Wirkung vom 01.01.2009 werden in Deutschland keine Familienbücher mehr geführt, bereits bestehende Familienbücher werden als Heiratseinträge fortgeführt.
Statt dessen werden bei den Standesämtern Eheregister angelegt.
Folgende Dokumente sind dem Antrag in beglaubigter Kopie beizufügen:
Heiratsurkunde
Nachweis der Staatsangehörigkeit beider Ehepartner (z. B. Pässe, Staatsangehörigkeitsurkunden, Einbürgerungsurkunden, Bescheinigungen der Heimatbehörden)
Abstammungsnachweis (z. B. Geburtsurkunde)
ggf. Nachweis zur Namensführung in der Ehe
Sie können den Antrag persönlich oder auf dem Postweg bei Ihrer zuständigen Auslandsvertretung einreichen.
Sollte mit dem Antrag auf Eintragung im Eheregister auch eine Namenserklärung verbunden werden, muss der Antrag von beiden Ehepartnern unterschrieben und öffentlich (von der Auslandsvertretung oder einem Notary Public) beglaubigt werden.
Möchten Sie nur einen Eintrag im Eheregister beantragen, ist es ausreichend, wenn nur einer der Ehegatten den Antrag unterschreibt, eine öffentliche Beglaubigung ist in diesem Fall nicht notwendig.
Die Auslandsvertretung wird Ihren Antrag dann an das in Deutschland zuständige Standesamt weiterleiten. Haben Sie weiterhin einen in Deutschland angemeldeten Wohnsitz, ist das dortige Standesamt auch für die Eintragung ins Eheregister zuständig. Besteht keine Anmeldung in Deutschland, wird der Antrag ans Standesamt 1 in Berlin weitergeleitet.
Ist eine Beglaubigung des Antrags durch die Auslandsvertretung notwendig, wird von der Vertretung hierfür eine Gebühr in Höhe von 20,00 € zum jeweiligen Tageskurs in US-Dollar erhoben.
Das zuständige Standesamt erhebt weiterhin eine Gebühr für die Eintragung ins Eheregister und die Ausstellung deutscher Heiratsurkunden. Diese Gebühren unterliegen dem jeweiligen Landesrecht.
Bitte füllen Sie die Formulare nicht in Großbuchstaben aus, da sich dadurch abweichende Schreibweisen ergeben können.
Antragsformular auf Beurkundung einer Auslandsehe im Eheregister [pdf, 100,05k]