Erbangelegenheiten

Das US-amerikanische Erbrecht und das deutsche Erbrecht unterscheiden sich grundlegend voneinander. So sieht das deutsche Erbrecht vor, dass der Nachlass einer Person bei deren Tod unmittelbar auf den oder die Erben übergeht, während dies dem US-amerikanischen Recht fremd ist. Ein Tätigwerden der deutschen Auslandsvertretungen in den USA ist vor allem in den Fällen vorgesehen, in denen der oder die Verstorbene, im Deutschen Erblasser genannt, Vermögensgegenstände in der Bundesrepublik Deutschland hinterlassen hat und/oder deutscher Staatsangehöriger war.

Nachlass in Deutschland

Nachlass in den USA

Disclaimer

Hinweis: Wir haben die auf dieser Website enthaltenen Informationen mit größter Sorgfalt für Sie zusammengestellt. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass wir für die Richtigkeit und Aktualität keine Gewähr übernehmen können

Erbangelegenheiten