Erbschaftssteuer

Erbschaftssteuer

Hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland und in den USA zu entrichtenden Steuern und Abgaben wird auf die Bestimmungen des deutsch-amerikanischen Abkommens zur Vermeidung von Doppelbesteuerung bei Erbschafts- und Schenkungssteuer vom 22.9.1982 (insbesondere Abschnitt IV Artikel 11) mit Ergänzungsvereinbarung von Dezember 1998 zum Ehegattenfreibetrag (das Doppelte des für jedermann geltenden Freibetrags) verwiesen. Dieses Abkommen gilt in den USA ausschließlich für Steuern und Abgaben des Bundes (Federal Estate and Gift Tax), nicht jedoch für die Steuern und Abgaben, die die einzelnen amerikanischen Bundesstaaten erheben (State Tax). Eine entsprechende Information durch einen versierten Steuerfachmann ist angezeigt und empfehlenswert.

Merkblatt US-Bundeserbschaftssteuer [pdf, 55.12k]

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