Geburt eines Kindes

Ist ein Deutscher im Ausland geboren, so kann der Personenstandsfall auf Antrag im Geburtenregister des zuständigen Standesamts beurkundet werden. Für die Beurkundung der Geburt ist in erster Linie das Standesamt zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich die im Ausland geborene Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ergibt sich danach keine Zuständigkeit, so ist das Standesamt zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich die antragsberechtigte Person (das sind in der Regel die Eltern) ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Sollte keiner dieser Fälle zutreffen, ist das Standesamts I in Berlin zuständig.

Eine Frist für die Registrierung der Geburt gibt es nicht.

Der ausgefüllte Antrag wird mit den erforderlichen Anlagen von der zuständigen Auslandsvertretung an das jeweilige Standesamt in Deutschland übersandt. Der Antrag kann nach Ausfüllen durch den/die Antragsteller persönlich abgegeben oder per Post übersandt werden. Die Unterschriften beider Eltern müssen beglaubigt werden; dies kann entweder bei einem „notary public“ oder bei gleichzeitiger Anwesenheit der Eltern bei der Auslandsvertretung gegen eine Gebühr von bis zu 25 € ( zahlbar in bar zum jeweiligen Tageswechselkurs in USD oder per Kreditkarte) erfolgen.

Eine Namenswahl für das Kind wird nötig, wenn Mutter und Vater des Kindes keinen Ehenamen tragen. Sind die Eltern beide deutsche Staatsangehörige, dann wird die Namensbestimmung im ersten Abschnitt (§§ 1617/1617b BGB) auf der dritten Seite des Formulars durchgeführt, ist einer der beiden Eltern anderer Staatsangehörigkeit, kann zusätzlich eine Rechtswahl getroffen werden (dritter Abschnitt, Art. 10 (3) EGBGB), dabei besteht die Wahl zwischen den Heimatrechten der Eltern.

Bitte füllen Sie die Formulare nicht in Großbuchstaben aus, da sich dadurch abweichende Schreibweisen ergeben können.

Neben dem ausgefüllten Formular werden beglaubigte Kopien der folgenden Dokumente benötigt:

  • amerikanische Geburtsurkunde des Kindes
  • da in einigen US-Geburtsurkunden nur das County als Geburtsort eingetragen ist, was leider in Deutschland nicht akzeptiert wird, wird in diesen Fällen zusätzlich ein „proof of birth-letter“ des Krankenhauses benötigt
  • Heiratsurkunde der Eltern
  • Reisepässe der Eltern, bei Ausländern Aufenthaltstitel (Visum/Green Card)
  • Geburtsurkunde der Mutter und des Vaters
  • bei nichtehelicher Geburt zusätzlich ein Nachweis einer wirksamen Vaterschafts-anerkennung,

Die mitgebrachten Kopien können von einem "notary public" beglaubigt sein ("certified copy") oder bei Vorlage der Originale gegen Gebühr auch in der Botschaft für Sie beglaubigt werden.

Im Einzelfall können weitere Urkunden erforderlich sein.

Die korrekte Adresse für die Übersendung der Unterlagen ermitteln Sie über den Konsulat-Finder

Die Gebühren für die Beurkundung der Geburt und die Ausstellung beantragter Geburtsurkunden werden je nach Bundesland festgesetzt und können daher unterschiedlich sein. Das Standesamt I in Berlin wird voraussichtlich folgende Gebühren erheben:

Die Gebühr für die Eintragung im Geburtenregister beträgt 60,- €. Dieser Betrag erhöht sich um 20,- €, wenn ausländisches Recht zu beachten ist. Die Gebühren betragen zur Zeit für eine Geburtsurkunde 10,- €, für jede weitere und gleichzeitig bestellte Ausfertigung der gleichen Urkunde 5,- €. Die Beurkundung erfolgt nur nach Vorkasse, die Antragsteller erhalten dafür nach Antragstellung eine entsprechende Benachrichtigung mit den erforderlichen Kontodaten.

Bei der Botschaft fallen Gebühren an, zahlbar in bar zum jeweiligen Tageswechselkurs in USD oder per Kredikarte, für die Beglaubigung der Fotokopien der Unterlagen (10,- € ) und für die Beglaubigung der Unterschriften (bis 25,- €)

Aufgrund der nach wie vor zunehmenden Antragszahlen bitten wir um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit bei Einschaltung des Standesamtes I in Berlin bis zu 2 Jahren betragen kann.
Das Standesamt I in Berlin bemüht sich auch weiterhin, den Service, englischsprachige Personenstandsurkunden ohne deutsche Übersetzung zu akzeptieren, aufrecht zu erhalten

Disclaimer

Hinweis: Wir haben die auf dieser Website enthaltenen Informationen mit größter Sorgfalt für Sie zusammengestellt. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass wir für die Richtigkeit und Aktualität keine Gewähr übernehmen können

Geburt eines Kindes

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Wichtige Information - die Botschaft ist umgezogen!

Die neue Adresse lautet:
2300 M Street NW

Washington, D.C. 20037