Geburt eines Kindes

Ist ein Deutscher im Ausland geboren, so kann der Personenstandsfall auf Antrag im Geburtenregister des zuständigen Standesamts beurkundet werden. Für die Beurkundung der Geburt ist in erster Linie das Standesamt zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich die im Ausland geborene Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ergibt sich danach keine Zuständigkeit, so ist das Standesamt zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich die antragsberechtigte Person (das sind in der Regel die Eltern) ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Sollte keiner dieser Fälle zutreffen, ist das Standesamts I in Berlin zuständig.

Eine Frist für die Registrierung der Geburt gibt es nicht.

 

Der ausgefüllte Antrag wird mit den erforderlichen Anlagen von der zuständigen Auslandsvertretung an das jeweilige Standesamt in Deutschland übersandt. Der Antrag kann nach Ausfüllen durch den/die Antragsteller persönlich abgegeben oder per Post übersandt werden. Sollte im Rahmen der Beantragung auch eine Namenswahl für das Kind notwendig sein, muss die Unterschrift der Eltern beglaubigt werden. Das kann bei Abgabe des Antrages in der Auslandsvertretung oder aber durch einen „notary public“ erfolgen.

 

Eine Namenswahl für das Kind wird nötig, wenn Mutter und Vater des Kindes nicht den selben Ehenamen tragen. Sind die Eltern beide deutsche Staatsangehörige, dann wird die Namensbestimmung im ersten Abschnitt (§§ 1617/1617b BGB) auf der dritten Seite des Formulars durchgeführt, ist einer der beiden Eltern anderer Staatsangehörigkeit, muss zusätzlich eine Rechtswahl getroffen werden (dritter Abschnitt, Art. 10 (3) EGBGB), dabei besteht die Wahl zwischen den beiden Heimatrechten der Eltern.

Neben dem ausgefüllten Formular werden beglaubigte Kopien der folgenden Dokumente benötigt:

- amerikanische Geburtsurkunde des Kindes

- da in einigen US-Geburtsurkunden nur das County als Geburtsort eingetragen ist, was leider in Deutschland nicht akzeptiert wird, wird zusätzlich ein „proof of birth-letter“ des Krankenhauses benötigt

- Heiratsurkunde der Eltern

- Reisepässe der Eltern

- Geburtsurkunde der Mutter und des Vaters

- bei nicht-ehelicher Geburt zusätzlich ein Nachweis einer wirksamen Vaterschafts-anerkennung, falls das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit (nur) vom deutschen Vater ableitet

- ggfs. Bescheinigung über die Namensführung der Mutter

- ggfs. Verleihungsurkunde über die Führung eines akademischen Grades 

Die Kopien können von einem "notary public" beglaubigt sein ("certified copy") oder bei Vorlage der Originale auch in der Botschaft für Sie beglaubigt werden

 

Im Einzelfall können auch weitere Urkunden erforderlich sein.

 

Die korrekte Adresse für die Übersendung der Unterlagen ermitteln Sie über den Konsulat-Finder

 

Die Gebühren für die Beurkundung der Geburt und die Ausstellung beantragter Geburtsurkunden werden je nach Bundesland festgesetzt und können daher unterschiedlich sein. Das Standesamt I in Berlin wird voraussichtlich folgende Gebühren erheben:

Die Gebühr für die Eintragung im Geburtenregister beträgt 60,- €. Dieser Betrag erhöht sich um 20,- €, wenn ausländisches Recht zu beachten ist. Die Gebühren betragen zur Zeit für eine Geburtsurkunde 10,- €, für jede weitere und gleichzeitig bestellte Ausfertigung der gleichen Urkunde 5,- €. Die Beurkundung erfolgt nur nach Vorkasse, die Antragsteller erhalten dafür nach Antragstellung eine entsprechende Benachrichtigung mit den erforderlichen Kontodaten.

 

Bei der Botschaft fallen Gebühren, zahlbar in bar zum jeweiligen Tageswechselkurs in USD, für die Beglaubigung der Fotokopien der Unterlagen (5,- € ) und gegebenenfalls für die Beglaubigung der Unterschriften an, wenn eine Namenserklärung notwenig sein sollte (20,- €)

 Aufgrund der nach wie vor zunehmenden Antragszahlen bitten wir um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit bei Einschaltung des Standesamtes I in Berlin bis zu 2 Jahren betragen kann.
Das Standesamt I in Berlin bemüht sich auch weiterhin, den Service, englischsprachige Personenstandsurkunden ohne deutsche Übersetzung zu akzeptieren, aufrecht zu erhalten

Disclaimer

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