Die Namensbestimmung für volljährige Kinder

Bitte füllen Sie die "Erklärung zur Namensführung eines Kindes (Namenserteilung, Erstbestimmung Volljähriger)" sorgfältig mit Schreibmaschine oder in Druckschrift aus und unterschreiben Sie diese Erklärung vor einem Notary Public, der Ihr Unterschrift beglaubigen muss. Sollten Sie persönlich bei der für Sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung vorsprechen, kann die Unterschriftsbeglaubigung gegen eine Gebühr von 20,- €, umgerechnet in US-$, von uns vorgenommen werden.

Bitte füllen Sie die Formulare nicht in Großbuchstaben aus, da sich dadurch abweichende Schreibweisen ergeben können.

Legen Sie die Erklärung mit folgenden Unterlagen bei Ihre zuständige deutschen Auslandsvertretung vor:

  • notariell beglaubigte Kopie Ihrer Geburtsurkunde. Falls als Geburtsort das County eingetragen ist und nicht der Ort brauchen Sie auch den „letter proof of birth“ vom Krankenhaus.
  • notariell beglaubigte Kopie Ihres Reisepasses
  • notariell beglaubigte Kopie (certified copy) der Reisepässe Ihrer Eltern;
  • notariell beglaubigte Kopie der Heiratsurkunde Ihrer Eltern (das Standesamt I in Berlin benötigt die vom county recorder ausgestellte Heiratsurkunde);

Ihre deutsche Auslandsvertretung leitet Erklärung und Unterlagen an den Standesbeamten in Deutschland weiter, der über die Führung des neuen Namens eine Bescheinigung ausstellt.