Namensführung nach Auflösung der Ehe

Bitte füllen Sie die "Einseitige Erklärung zur Namensführung in der Ehe" sorgfältig mit Schreibmaschine oder in Druckschrift aus und unterschreiben Sie diese Erklärung mit Ihrem derzeit geführten Namen (!) vor einem Notary Public, der Ihr Unterschrift beglaubigen muss. Sollten Sie persönlich bei der für Sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung vorsprechen, kann die Unterschriftsbeglaubigung gegen eine Gebühr von 20,- €, umgerechnet in US-$, von uns vorgenommen werden.

Bitte füllen Sie die Formulare nicht in Großbuchstaben aus, da sich dadurch abweichende Schreibweisen ergeben können.

Legen Sie die Erklärung mit folgenden Unterlagen bei Ihre zuständige deutschen Auslandsvertretung vor:

  • notariell beglaubigte Kopie (certified copy) Ihres Reisepasses
  • notariell beglaubigte Kopie (certified copy) Ihrer Geburtsurkunde
  • notariell beglaubigte Kopie Ihrer Heiratsurkunde (das Standesamt I in Berlin benötigt die vom county recorder ausgestellte Heiratsurkunde);
  • notariell beglaubigte Kopie der Sterbeurkunde Ihres vorherigen Ehegatten bzw. Ihres Scheidungsurteils (Sollte es sich um eine ausländischen Scheidung handeln, ist ebenfalls eine Scheidungsanerkennung der zuständigen Justizverwaltung in Deutschland erforderlich)

Ihre deutsche Auslandsvertretung leitet Erklärung und Unterlagen an den Standesbeamten in Deutschland weiter, der über die Führung des neuen Namens eine Bescheinigung ausstellt.

Namensführung nach Auflösung der Ehe

Interaktiver Konsulatfinder

Konsulate Finder

Deutschland unterhält in den USA neun Vertretungen. Bitte nehmen Sie sich die Zeit herauszufinden, welche Vertretung für Ihren Aufenthalts- bzw. Wohnort in den USA zuständig ist. Sie können hierfür entweder unseren interaktiven Konsulatfinder konsultieren oder die Liste der geographischen Zuständigkeiten.