Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen (Auslandsscheidungen)
Eine Scheidung, die im Ausland vollzogen wurde, ist nicht automatisch für den deutschen Rechtsbereich wirksam. Der Bürgerservice beantwortet Fragen zum Thema "Ehescheidung mit Auslandsbezug" auf der Webseite des Auswärtigen Amts.