Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen (Auslandsscheidungen)

Eine Scheidung, die im Ausland vollzogen wurde, ist nicht automatisch für den deutschen Rechtsbereich wirksam. Der Bürgerservice beantwortet Fragen zum Thema "Ehescheidung mit Auslandsbezug" auf der Webseite des Auswärtigen Amts.

Disclaimer

Hinweis: Wir haben die auf dieser Website enthaltenen Informationen mit größter Sorgfalt für Sie zusammengestellt. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass wir für die Richtigkeit und Aktualität keine Gewähr übernehmen können

Scheidung