Namensrecht
Für deutsche Staatsangehörige unterliegt die Namensführung ausschließlich deutschem Namensrecht. Die nach deutschem Recht mögliche Namensführung kann von der Namensführung abweichen, die auf amerikanischen Personenstandsurkunden oder Ausweisdokumenten eingetragen ist.
Die Namensführung in der Ehe
Aus deutscher Sicht unterliegt die Namensführung jedes Ehegatten seinem Heimatrecht (Art. 10 Abs. 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch – EGBGB).
Dies bedeutet, dass der deutsche Ehegatte hinsichtlich seiner Namensführung allein deutschem Recht untersteht. Seine Namensführung ändert sich nicht, wenn keine Erklärung bei oder nach der Eheschließung abgegeben wird. Sofern ein gemeinsamer Familienname (Ehename) bestimmt wird, erstreckt sich dieser Name auf gemeinsame Kinder, die das fünfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Eine Frist hierfür besteht nicht.
Weiterführende Informationen zur Änderung des Familiennamens
Die Namensführung in der Ehe [pdf, 16.77k]
Ergänzende regionale Informationen der deutschen Auslandsvertretungen in den USA finden Sie auf den Webseiten der für Sie zuständigen Vertretung (zur Zeit nicht für alle deutschen Auslandsvertretungen erhältlich). Welche Vertretung für Sie zuständig ist, erfahren Sie mit Hilfe unseres Konsulatfinders.
Konsulatfinder
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