Namensrecht

Für deutsche Staatsangehörige unterliegt die Namensführung ausschließlich deutschem Namensrecht. Die nach deutschem Recht mögliche Namensführung kann von der Namensführung abweichen, die auf amerikanischen Personenstandsurkunden oder Ausweisdokumenten eingetragen ist.

Die Namensführung in der Ehe

Aus deutscher Sicht unterliegt die Namensführung jedes Ehegatten seinem Heimatrecht (Art. 10 Abs. 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch – EGBGB).

Dies bedeutet, dass der deutsche Ehegatte hinsichtlich seiner Namensführung allein deutschem Recht untersteht. Seine Namensführung ändert sich nicht, wenn keine Erklärung bei oder nach der Eheschließung abgegeben wird. Sofern ein gemeinsamer Familienname (Ehename) bestimmt wird, erstreckt sich dieser Name auf gemeinsame Kinder, die das fünfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Eine Frist hierfür besteht nicht.

Weiterführende Informationen zur Änderung des Familiennamens

Die Namensführung in der Ehe [pdf, 16.77k]

Die Namensführung des Kindes

Aus deutscher Sicht unterliegt auch die Namensführung des Kindes seinem Heimatrecht. Führen die Eltern eines deutschen Kindes einen gemeinsamen Familiennamen erhält das Kind automatisch den Familiennamen der Eltern als Nachnamen. Führen die Eltern eines deutschen Kindes keinen gemeinsamen Familiennamen muss ein Familienname für das Kind gewählt werden (siehe auch: Geburt eines Kindes).

Weiterführende Informationen zum Familiennamen des Kindes

Formular für die Namenserklärung für Kinder [pdf, 30.34k]

Antrag auf Beurkundung einer Auslandsgeburt im Geburtenregister [pdf, 32.36k]

Die Namensführung nach Auflösung der Ehe durch Scheidung oder Tod eines Ehegatten

Die Auflösung der Ehe durch Scheidung oder Tod des Ehegatten bewirkt keine Namensänderung. Sofern die Wiederannahme eines früheren Familiennamens (Geburtsname oder früherer Ehename, wenn dieser im Zeitpunkt der Abgabe der Namenserklärung geführt worden ist) gewünscht wird, ist eine gesonderte Erklärung hierüber abzugeben.

Weiterführende Informationen zur Namensführung nach Auflösung der Ehe

Anerkennung Ehescheidung und Merkblatt 

Formular Wiederannahme des Mädchennamens [pdf, 12.32k]

Die Namensbestimmung für volljährige Kinder

Wenn Sie als volljähriges Kind mindestens eines deutschen Elternteils das erste Mal einen deutschen Pass beantragen und Ihre Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen zum Zeitpunkt Ihrer Geburt trugen, müssen Sie eine Namenserklärung abgeben.

Weiterführende Informationen zur Namensbestimmung für volljährige Kinder

Namensbestimmung Kind Volljährig [pdf, 30.48k]

Ergänzende regionale Informationen der deutschen Auslandsvertretungen in den USA finden Sie auf den Webseiten der für Sie zuständigen Vertretung (zur Zeit nicht für alle deutschen Auslandsvertretungen erhältlich). Welche Vertretung für Sie zuständig ist, erfahren Sie mit Hilfe unseres Konsulatfinders.

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