Apostille, Personenstandsurkunden
Sie benötigen eine standesamtliche Urkunde aus den USA, z. B. eine Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunde?
Diese Urkunden können von Ihnen eigenständig bei der jeweils zuständigen U.S.-Behörde beschafft werden.
Leider können Ihnen die Generalkonsulate oder die Botschaft nur in begründeten Ausnahmefällen, wie z.B. bei besonders schwieriger Rechtslage bei der Beschaffung behilflich sein.
Sie haben bereits die Urkunde, benötigen jedoch eine sog. Apostille?
Nachdem das Haager Übereinkommen vom 05. Oktober 1961 (BGBl. 1965 II, S. 876) zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation auch für die USA in Kraft getreten ist, werden US-Urkunden nicht mehr durch die deutsche Botschaft oder die deutschen Generalkonsulate legalisiert. Die Authentizität der Urkunden (z.B. Geburts-, Heiratsurkunden) erfolgt nach Art. 3 des Haager Übereinkommens durch den Secretary of State des jeweiligen Staates, in dem die Urkunden mit der „Apostille“ versehen werden.
Weitere Informationen zur Verwendung ausländischer öffentlicher Urkunden in Deutschland und zur Apostille finden Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes.
Informationen des Auswärtigen Amts zur Apostille
oder unter den
Muster für eine Apostille
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