Apostille, Personenstandsurkunden
Sie benötigen eine standesamtliche Urkunde aus den USA, z. B. eine Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunde?.Diese Urkunden können von Ihnen eigenständig bei der jeweils zuständigen U.S.-Behörde oder mit Hilfe eines privaten Anbieter beschafft werden
Sollten Sie sich direkt an die zuständige U.S. Behörde wenden, beachten Sie bitte, dass dafür der jeweilige Bundesstaat zuständig ist, die Beschaffung einer Urkunde bei dem jeweiligen County (Landkreis) jedoch oft schneller geht. Eine Übersicht der jeweiligen bundesstaatlichen Behörden finden Sie unter
Darüber hinaus bieten private Anbieter den Service an, Personenstandsurkunden gegen Gebühr zu beschaffen. Dazu gehören zum Beispiel
und
Sollten Sie über eine Kreditkarte verfügen, dürfte es für Sie wesentlich einfacher sein, die Personenstandsurkunde über einen solchen privaten Anbieter zu bestellen.
Leider können Ihnen die Generalkonsulate oder die Botschaft nur in begründeten Ausnahmefällen, wie z.B. bei besonders schwieriger Rechtslage bei der Beschaffung behilflich sein.
Bei Sterbeurkunden beachten Sie bitte folgende zusätzliche Hinweise:
Die Zuständigkeit der Behörde orientiert sich am Sterbeort. Wenn der Verstorbene zum Beispiel in New York gewohnt hat, aber in Kalifornien verstorben ist, wenden Sie sich an die zuständige Behörde in Kalifornien.
Einigen Bundesstaaten (z.B. Kalifornien) unterscheiden zwischen certified authorized death certificate und certified informational death certificate. Die Inhalte der beiden Sterbeurkundenarten sind identisch! Erstere ist lediglich für einen bestimmten Personenkreis (u.a. enge Verwandte) zugänglich und umfasst die Beglaubigung der persönlichen Daten des Antragstellers. Die Beschaffung einer certified informational death certificate ist einfacher und sollte in der Regel für Zwecke in Deutschland ausreichend sein.
Die meisten Todesfälle in den U.S.A. sind im sogenannten Social Security Death Index gelistet. Dieses Archiv ist im Internet unter anderem zu finden unter
www.genealogybank.com/gbnk/ssdi/
Sie haben bereits die Urkunde, benötigen jedoch eine sog. Apostille?
Nachdem das Haager Übereinkommen vom 05. Oktober 1961 (BGBl. 1965 II, S. 876) zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation auch für die USA in Kraft getreten ist, werden US-Urkunden nicht mehr durch die deutsche Botschaft oder die deutschen Generalkonsulate legalisiert. Die Authentizität der Urkunden (z.B. Geburts-, Heiratsurkunden) erfolgt nach Art. 3 des Haager Übereinkommens durch den Secretary of State des jeweiligen Staates, in dem die Urkunden mit der „Apostille“ versehen werden
Weitere Informationen zur Verwendung ausländischer öffentlicher Urkunden in Deutschland und zur Apostille finden Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes..
Informationen des Auswärtigen Amts zur Apostille
oder unter den
Muster für eine Apostille
(© Germany.info)
Apostille für deutsche Urkunden
Für deutsche Urkunden wird die "Haager Apostille" von einer dazu bestimmten deutschen Behörde ausgestellt. Eine Auslandsvertretung kann eine solche Apostille nicht ausstellen. Neben der ausstellenden Behörde sind je nach Bundesland weitere Stellen zur Austellung befugt
Auf der nachfolgend eingestellten Seite können Sie unter "Deutsche öffentliche Urkunden zur Verwendung im Ausland" nachsehen, bei welcher Behörde Sie die Apostille bekommen..