Namenserklärung

Für deutsche Staatsangehörige unterliegt die Namensführung ausschließlich deutschem Namensrecht. Die nach deutschem Recht mögliche Namensführung kann von der Namensführung abweichen, die auf amerikanischen Personenstandsurkunden oder Ausweisdokumenten eingetragen ist.

Namensrecht

Sollte eine der folgenden Aussagen für Sie zutreffen, müssen Sie vor der Beantragung des Passes noch eine Namenserklärung abgeben, die Sie auch auf schriftlichem Weg bei Ihrer zuständigen Auslandsvertretung einreichen können:

- Sie möchten als verheiratete Eltern, die keinen gemeinsamen Ehenamen führen, einen Pass für Ihr Kind beantragen.

- Sie möchten als nicht miteinander verheiratete Eltern einen Pass für Ihr Kind beantragen.

- Sie und Ihr Ehepartner möchten einem Kind aus einer früheren Ehe den gemeinsamen Ehenamen erteilen.

- Sie haben in den USA geheiratet bzw. erneut geheiratet und möchten einen neuen Pass, ausgestellt auf den neuen Namen, beantragen.

- Ihre Ehe wurde geschieden und Sie möchten einen neuen Pass auf den Namen beantragen, den Sie vor Ihrer Ehe geführt haben.

Disclaimer

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