Visa für die USA

Einreise und Aufenthalt in den USA

Grundsätzlich können die deutschen Auslandsvertretungen in den USA keine rechtsverbindlichen Auskünfte über US-Einreise- oder Aufenthaltsbestimmungen geben.

Wenn Sie sich noch nicht in den USA aufhalten, sondern eine Frage im Zusammenhang mit den US-Visabestimmungen oder der visumfreien Einreise in die USA haben, sollten Sie sich an die zuständige US-Vertretung des Landes wenden, in dem Sie wohnen. Dies gilt auch, wenn Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Ausreise aus den USA bestehen.Für Deutsche, die in der Bundesrepublik Deutschland wohnen, sind die folgenden US-Vertretungen zuständig:

Berlin
Düsseldorf
Frankfurt
Hamburg
Leipzig
München

Unter dem nachfolgenden Link finden Sie Informationen rund ums Thema Einreise in die USA auch in deutscher Sprache:

Wenn Sie sich bereits in den USA aufhalten und eine Frage im Zusammenhang mit Ihrem Aufenthaltsstatus haben, die nicht die Umwandlung eines J1 Visums betrifft, wenden Sie sich bitte an den US Citizenship and Immigration Services (USCIS).

Auf dem nachfolgenden Link finden Sie zusätzlich Informationen auf die Fragen, die dem Bürgerservice des Auswärtigen Amts zu Einreise und Aufenthalt in den USA am häufigsten gestellt werden. Darüber hinaus gehende Auskünfte kann Ihnen nur Ihre zuständige US-amerikanische Vertretung erteilen.

Visa für die USA

Elektronische Einreiseerlaubnis

NEUES VERFAHREN: Ab dem 12. Januar 2009 müssen alle Reisenden aus Ländern des „Visa Waiver“ Programms (VWP), also auch Deutsche, vor einer beabsichtigten visumfreien Einreise auf dem See- oder Luftweg in die USA (auch Transit) zwingend eine gebührenfreie elektronische Einreiseerlaubnis  einholen.