Elektronische Einreiseerlaubnis -ESTA-

NEU: Electronic System for Travel Authorization (ESTA)

Bitte beachten Sie die nachfolgenden Informationen, wenn Sie Deutsche oder Deutscher sind und beabsichtigen, in die USA zu reisen:

Seit dem 12. Januar 2009 müssen alle Reisenden, die im Rahmen des „Visa Waiver“ Programms (VWP) in die USA reisen, vor der beabsichtigten Einreise auf dem See- oder Luftweg in die USA zwingend via Internet unter

https://esta.cbp.dhs.gov

eine elektronische Einreiseerlaubnis („Electronic System for Travel Authorization“ -ESTA-) einholen. Dies gilt auch für Transitreisen. Die US-Behörden empfehlen, den ESTA-Antrag mindestens 72 Stunden vor Reiseantritt zu stellen.

Die Beantragung über Dritte (z.B. Reisebüro) ist möglich. Die einmal erteilte Erlaubnis gilt für beliebig viele Einreisen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren. Für eine am 08.09.2010 oder danach beantragte ESTA-Einreiseerlaubnis muss eine Gebühr von 14,- US-Dollar bezahlt werden.

Nur bei folgenden Sondersituationen muss auch vor Ablauf von zwei Jahren eine neue „Travel Authorization“ beantragt werden:

- Wechsel des Reisepasses

- Änderung des Namens

- Wechsel der Staatsangehörigkeit

- Wechsel des Geschlechts

- Wenn sich Ihre Antwort auf eine der im ESTA-Antragsformular gestellten mit ja oder nein zu beantwortenden Fragen geändert hat (siehe hierzu die o.a. ESTA-Webseite)


Die Webseite mit dem elektronischen Antragsformular ist auch in deutscher und 19 weiteren Sprachen verfügbar. In aller Regel erhält der Antragsteller innerhalb kurzer Zeit eine Antwort. Es wird empfohlen, die Erlaubnis auszudrucken und bei Reisen mit sich zu führen.

Wird eine ESTA-Genehmigung abgelehnt, ist die Beantragung eines Visums erforderlich.

Auf keinen Fall sollte nach einer Visumablehnung eine Einreise nur mit einer ESTA-Genehmigung versucht werden.  Mit großer Sicherheit ist in solchen Fällen mit einer kostenpflichtigen Zurückweisung des Reisenden an der Grenze (US-Flughafen) zu rechnen. Sie sollten sich in einem solchen Fall an Ihre zuständige US-Auslandsvertretung wenden und ggf. Gründe vortragen, die die Visumerteilung rechtfertigen. Für längerfristige Aufenthalte bieten auch spezialiserte US-Rechtsanwälte rechtlichen Beistand an. Erst im Rahmen des Visumverfahrens werden Ihnen ggf. auch die Gründe für die Ablehnung der elektronischen Einreiseerlaubnis mitgeteilt.

Bitte beachten Sie, dass auch bei Vorliegen einer Einreiseerlaubnis nach diesem neuen elektronischen Verfahren (wie auch bei Vorliegen eines gültigen US-Einreisevisums) die abschließende Entscheidung über die Einreise weiterhin den US-Grenzbeamten vorbehalten bleibt.

Wichtiger Hinweis: Bei Benutzung von Suchmaschinen im Internet werden als Suchergebnis für "ESTA" meist zunächst Seiten kommerzieller Anbieter ausgeworfen, die auf den ersten Blick wie offizielle Regierungsseiten wirken und Informationen über ESTA kostenpflichtig zum Download anbieten. Die Nutzung solcher erheblich teurerer privater Angebote ist unnötig und verschafft keinen Vorteil bei der ESTA-Genehmigung. Es ist daher empfehlenswert, für einen Zugang zu ESTA den offiziellen Link (siehe oben) direkt in das Internetbrowserfenster einzugeben. Die auf dieser offiziellen Seite enthaltenen Informationen liegen in mehreren Sprachversionen vor und sind umfassend.

Falls Sie versehentlich einen fehlerhaften ESTA-Antrag abgesandt haben, rät die zuständige US-Behörde, einen weiteren Antrag mit den korrekten Daten zu versenden, wodurch der fehlerhafte Antrag in der Regel überschrieben werde.

Weitere Informationen über ESTA in englischer Sprache erhalten Sie auf der Webseite http://www.cbp.gov/xp/cgov/travel/id_visa/esta/about_esta/  

Informationen über ESTA in deutscher Sprache erhalten Sie auf der Webseite der US-Botschaft in Berlin unter

http://german.germany.usembassy.gov/visa/vwp/esta/

und
http://german.germany.usembassy.gov/visa/vwp/esta/faqs/


Haftungsausschluss: Diese Informationen beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gesetzliche Vorschriften können sich jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

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