Anerkennungsleistungen für Ghetto-Arbeit
Die Bundesregierung hat am 19. September 2007 eine Richtlinie zur Ghetto-Arbeit beschlossen.
Danach erhalten die Berechtigten eine einmalige Anerkennungsleistung in Höhe von 2.000 Euro.
Die Anerkennungsleistung ist insbesondere für diejenigen Verfolgten gedacht, die keine Rentenzahlungen nach dem Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto (ZRBG) erhalten können, weil ihre Ghetto-Arbeit nicht die Merkmale eines Beschäftigungsverhältnisses im sozialversicherungsrechtlichen Sinne aufwies. Auf diese humanitäre Leistung besteht kein Rechtsanspruch.
Das nachfolgende Infoblatt gibt Ihnen Auskunft darüber, ob Sie zu dem berechtigten Personenkreis gehören könnten.
Broschüre des Bundesministeriums der Finanzen zum Download [831.53 KB, pdf]