Ghetto: Finanzieller Ausgleich für Arbeit im Ghetto

Überlebende des Holocaust, die freiwillig in einem Ghetto arbeiteten, das sich in einem vom Deutschen Reich besetzten oder eingegliederten Gebiet befand, können zwei Ausgleichszahlungen beantragen:

1. Ghetto-Rente nach ZRBG (Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto)

Hierbei handelt es sich um monatliche Rentenzahlungen. Anträge sind bei den Deutschen Rentenversicherungsträgern einzureichen und können informell mit folgendem Formular gestellt werden:

PDF: ZRBG Reconsideration [pdf, 130,66k]

Bitte verwenden Sie dieses Formular, sollten Sie die Überprüfung eines in der Vergangenheit abgelehnten Rentenantrags wünschen oder einen Neuantrag stellen wollen. Bitte verwenden Sie Seite 2 in Kombination mit Seite 1 bei einem Antrag auf Altersrente und Seite 3 in Kombination mit Seite 1 bei einem Antrag auf Witwen-/Witwerrente. Das ausgefüllte Formular schicken Sie bitte an:

Deutsche Rentenversicherung Bund, 10704 Berlin, Germany

Weitere Informationen zur Ghette-Rente nach ZRBG sowie entsprechende Kontaktadressen finden Sie auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung unter:

Ghetto Rente Deutsche Rentenversicherung

2. Anerkennungsleistung an Verfolgte für Arbeit in einem Ghetto, die keine Zwangsarbeit war

Hierbei handelt es sich um eine einmalige Zahlung von 2.000 EUR. Anträge sind beim Bundesamt für Zentrale Dienste und Offene Vermögensfragen (BADV) zu stellen. Weitere Informationen sowie das Antragsformular sind zu finden auf der Webseite der BADV unter:

Ghetto Anerkennungsleistung BADV

Ursprünglich konnten Anträge auf die Anerkennungsleistung nur bis zum 31. Dez. 2011 eingereicht werden. Eine Antragsfrist existiert nicht mehr! Die Bundesregierung hat am 20. Dez. 2011 entschieden, dass Anträge auch über den 31. Dez. 2011 gestellt werden können.

Zusammenwirken von Ghetto-Rente und Anerkennungsleistung

Ursprünglich bestand kein Anspruch auf die Anerkennungsleistung, wenn die Arbeit im Ghetto bereits als Beitragszeit in der Rente berücksichtigt wurde. Am 20. Juli 2011 hat die Bundesregierung diese Praxis geändert. Seither steht die rentenrechtliche Berücksichtigung der Arbeit im Ghetto einer Zahlung der Anerkennungsleistung nicht mehr entgegen. Das bedeutet, dass Betroffene sowohl die Ghetto-Rente nach ZRBG als auch die Anerkennungsleistung beantragen und bei Bewilligung beide Zahlungen behalten können.

Keine Besteuerung für ehemalige Zwangsarbeiter [pdf, 41,98k]

Darüber hinaus wird auf folgende Broschüre des Bundesministeriums der Finanzen verwiesen, die einen Überblick über weitere Maßnahmen zur Entschädigung gibt. 

Informationen des BMF über Entschädigungen

Spezielle Fragen der Entschädigung von NS-Unrecht können an die Auskunftsstelle der Bundesfinanzdirektion West gerichtet werden:

Bundesfinanzdirektion West
(Federal Finance Office (West))
Arbeitsbereich RF 42 C
Zentrale Auskunftsstelle zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts
Wörthstrasse 1 - 3
50668 Köln

Germany
Tel. 01149 221 22 25 50