Rentenantragstellung
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Frau in ihren Siebzigern sitzt im Wohnzimmer am Laptop
(© picture-alliance/chromorange)
Allgemeine Informationen
Haben Sie in Deutschland gearbeitet und leben jetzt in den U.S.A? Wie sieht dann Ihre Alterssicherung aus? Alle wichtigen Informationen zur deutschen Rentenversicherung finden Sie in der Broschüre Arbeiten in Deutschland und in den USA bzw. in der englischsprachigen Fassung Working in Germany and the United States of America. Diese Broschüren finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung Bund, wo Sie die Broschüre auch per Post anfordern können, oder Sie klicken einfach auf folgende Links:
www.deutsche-rentenversicherung-bund.de
Broschüre „Arbeiten in Deutschland und in den USA“ [pdf, 503 k]
Deutsch-Amerikanisches Sozialversicherungsabkommen
Das Abkommen, in Kraft seit 01.12.1979, bringt für Versicherte, die in Deutschland und in den U.S.A. gearbeitet haben, viele Vorteile. So können beispielsweise deutsche und amerikanische Beitragszeiten für den Rentenanspruch zusammengerechnet werden: Für eine Rente aus der deutschen Rentenversicherung, für die Sie nicht genügend deutsche Versicherungszeiten zurückgelegt haben, können Ihre U.S. Social Security Zeiten mitgezählt werden und die Voraussetzungen damit unter Umständen doch noch erfüllt werden.
Den Text des Deutsch-Amerikanischen Sozialversicherungsabkommens finden Sie auf der Webseite der U.S. Social Security Administration unter folgendem Link:
Deutsch-Amerikanisches Sozialversicherungsabkommen
Darüber hinaus findet sich auf der Webseite der U.S. Social Security Administration das so genannte Totalization Agreement with Germany, das die Wechselwirkung zwischen deutscher Rente und U.S. Social Security detailliert beschreibt:
Totalization Agreement with Germany
Anträge
Bevor Sie das Rentenalter erreichen, können Sie zu jedem Zeitpunkt Ihr Versicherungskonto bei der deutschen Rentenversicherung überprüfen und fehlende Zeiten ergänzen lassen. Bei der sogenannten Kontenklärung handelt es sich nicht um einen Rentenantrag. Bitte verwenden Sie folgendes Formular:
V100 „Kontenklärung“ [pdf, 388,76 k ]
Eine Rente aus der deutschen Rentenversicherung können Sie erhalten, wenn Sie ein bestimmtes Lebensalter erreicht haben (Altersrente), wenn Sie erwerbsgemindert sind (Erwerbsminderungsrente) oder im Todesfall eines Versicherten als dessen Witwe bzw. Witwer oder Waise (Hinterbliebenenrente). Hier finden Sie die entsprechenden Anträge:
A9040 D-USA1 Rentenantrag „Alters- und Erwerbsminderungsrente“ [pdf,292,41 k]
A9041 D-USA1 Info-Blatt „Alters- und Erwerbsminderungsrente“ [pdf,65,48 k]
A9042 D-USA2 Rentenantrag „Hinterbliebenenrente“ [pdf,321,13 k]
A9043 D-USA2 Info-Blatt „Hinterbliebenenrente“ [pdf,58,73 k]
Allen Anträgen muss eine von einer deutschen Auslandsvertretung, einem notary public oder bestimmten anderen Stellen bzw. Behörden bestätigte Lebens- und Staatsangehörigkeitsbescheinigung beigefügt werden. Bitte verwenden Sie folgendes Formular:
A9060 “Lebens- und Staatsangehörigkeitsbescheinigung" [pdf,93,01 k]
Windfall Elimination Provision
Bei Anträgen auf Altersrente beachten Sie bitte die sogenannte Windfall Elimination Provision. Dieses amerikanische Gesetz sieht vor, dass unter anderem der Bezug einer deutschen Rente zur Kürzung der U.S. Social Security führen kann. Mehr Informationen dazu und wie Sie die Auswirkungen von Windfall Elimination Provision eventuell vermeiden können, finden Sie in folgendem speziellen Merkblatt der Deutschen Rentenversicherung:
A1: Merkblatt WEP-Info [pdf, 152,67k]
Weitere Informationen zu Windfall Elimination Provision finden Sie auf der Webseite der Social Security Administration unter folgendem Link: