Sozialversicherungsrecht im Deutsch-Amerikanischen Verhältnis
Allgemeine Informationen
Haben Sie in Deutschland gearbeitet und leben jetzt in den U.S.A? Wie sieht dann Ihre Alterssicherung aus? Alle wichtigen Informationen zur deutschen Rentenversicherung finden Sie in der Broschüre „Arbeiten in Deutschland und in den USA“ bzw. in der englischsprachigen Fassung „Working in Germany and the United States of America“. Diese Broschüren finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung Bund, wo Sie die Broschüre auch per Post anfordern können, oder Sie klicken einfach auf folgende Links:
www.deutsche-rentenversicherung-bund.de
Broschüre „Arbeiten in Deutschland und in den USA“ [pdf, 503 kb]
Anträge-Allgemeine Information
Bevor Sie das Rentenalter erreichen, können Sie zu jedem Zeitpunkt Ihr Versicherungskonto bei der deutschen Rentenversicherung überprüfen und fehlende Zeiten ergänzen lassen. Bei der sogenannten Kontenklärung handelt es sich um keinen Rentenantrag. Bitte verwenden Sie folgendes Formular:
V100 „Kontenklärung“ [pdf, 388,76 k ]
Eine Rente aus der deutschen Rentenversicherung können Sie erhalten, wenn Sie ein bestimmtes Lebensalter erreicht haben (Altersrente), wenn Sie erwerbsgemindert sind (Erwerbsminderungsrente) oder im Todesfall eines Versicherten als dessen Witwe bzw. Witwer oder Waise (Hinterbliebenenrente). Hier finden Sie die entsprechenden Anträge:
A9040 D-USA1 Rentenantrag „Alters- und Erwerbsminderungsrente“ [pdf,292,41 k]
A9041 D-USA1 Info-Blatt „Alters- und Erwerbsminderungsrente“ [pdf,65,48 k]
A9042 D-USA2 Rentenantrag „Hinterbliebenenrente“ [pdf,321,13 k]
A9043 D-USA2 Info-Blatt „Hinterbliebenenrente“ [pdf,58,73 k]
Information wenn Sie in den U.S.A. leben
Wenn Sie in Deutschland gearbeitet haben und nun in den U.S.A. wohnen, können Sie sich unter bestimmten Umständen Ihre Beiträge erstatten lassen. Unter welchen Voraussetzungen dies für Sie möglich ist, können Sie in der Broschüre "Arbeiten in Deutschland und in den USA" nachlesen. Für die Beitragserstattung verwenden Sie bitte folgende Anträge:
V900 „Beitragserstattung“ [pdf,226,9 k]
A1064 „Zahlungserklärung“ [pdf,96,78 k]
Allen Anträgen muss eine von einer deutschen Auslandsvertretung, einem notary public oder bestimmten anderen Stellen bzw. Behörden bestätigte „Lebens- und Staatsangehörigkeitsbescheinigung“ beigefügt werden. Bitte verwenden Sie folgendes Formular:
A9060 “Lebens- und Staatsangehörigkeitsbescheinigung" [pdf,93,01 k]
Ihren Antrag können Sie bei der für Sie zuständigen Dienststelle der U.S.-amerikanischen Social Security Administration (SSA) einreichen. Sollten Sie zeitgleich eine U.S.-Rente und eine deutsche Rente beantragen wollen, dann denken Sie bitte daran, dass Sie auch Ihre deutschen Versicherungszeiten angeben. Die SSA wird dann auch das Rentenverfahren beiIhrem Rentenversicherungsträger in Deutschland einleiten. Sie können Ihren Antrag auf deutsche Rente natürlich auch immer bei einer deutschen Auslandsvertretung abgeben und diese leitet ihn dann nach Deutschland weiter. Selbstverständlich können Sie Ihren Antrag auch direkt an Ihren deutschen Rentenversicherungsträger senden.
Windfall Elimination Provision
Bei Anträgen auf Altersrente beachten Sie bitte die sogenannte Windfall Elimination Provision. Dieses amerikanische Gesetz sieht vor, dass unter anderem der Bezug einer deutschen Rente zur Kürzung der U.S. Social Security führen kann. Mehr Informationen dazu und wie Sie die Auswirkungen von Windfall Elimination Provision eventuell vermeiden können, finden Sie in folgendem speziellen Merkblatt der Deutschen Rentenversicherung:
A1: Merkblatt WEP-Info [pdf; 152.67 k]
Steuerliche Behandlung von Renten
Seit 2005 sind auch im Ausland lebende Rentner mit aus Deutschland bezogenen Renteneinkünften (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a EstG) grundsätzlich beschränkt einkommenssteuerpflichtig (§ 49 Abs. 1 Nr. 7 EstG). Ob es zu einer Besteuerung dieser Einkünfte in Deutschland kommt, ist jedoch davon abhängig, ob die Vorschriften des jeweils anwendbaren Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) mit dem Wohnsitzstaat des Rentners eine Besteuerung durch Deutschland als Quellenstaat vorsehen. Im DBA-USA ist eine solche Quellenbesteuerung derzeit nicht vorgesehen. Daher hat insoweit der Wohnsitzstaat ein ausschließliches Besteuerungsrecht. Bei dieser Sachlage ist es für in den U.S.A. lebende Personen, die aus Deutschland ausschließlich Renteneinkünfte i.S. des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a EstG beziehen (insbesondere Renten, die von der Deutschen Rentenversicherung ausgezahlt werden), gegenwärtig nicht erforderlich, eine Einkommenssteuererklärung in Deutschland abzugeben.
Rentner, die nach Deutschland zurückkehren wollen
Sie haben jahrelang in den U.S.A. gelebt und wollen im Alter wieder nach Deutschland zurückkehren? Seit 01.04.2007 gibt es ein neues Gesetz, das es Rückkehrern wesentlich erleichtet, in Deutschland wieder krankenversichert zu werden. Mehr Informationen dazu finden Sie in folgender Publikation des Bundesministeriums für Gesundheit:
Die Gesunde Zeitung [pdf, 81,57 k]