Wahlen in Deutschland
Wahl zum Bundestag und Direktwahl zum Europäischen Parlament
Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben und im Bundesgebiet keine Wohnung mehr innehaben, können sowohl Direktwahlen zum Europäischen Parlament als auch an Wahlen zum Deutschen Bundestag teilnehmen.
Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sofern sie nach dem 23. Mai 1949 und vor ihrem Fortzug mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland (einschließlich der neuen Bundesländer) eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben.
Der noch bei der letzten Bundestags- bzw. Europawahlwahl geltende Ausschluss vom Wahlrecht von außerhalb der Mitgliedstaaten des Europarats lebenden Deutschen, seit deren Fortzug mehr als 25 Jahre verstrichen waren, wurde mit dem Gesetz zur Änderung des Wahl- und Abgeordnetenrechts vom 17. März 2008 (BGBl. I S. 394) gestrichen. Dadurch können zukünftig mehr Auslandsdeutsche an den Wahlen teilnehmen.
Zur Teilnahme an den Wahlen müssen sie jedoch zunächst die Eintragung in ein Wählerverzeichnis in Deutschland beantragen.
Informationen zur Eintragung in das Wählerverzeichnis können auf der Seite des Bundeswahlleiters heruntergeladen werden: