Deutsch-Amerikanische Doppelstaater
Ich bin deutsch-amerikanischer Doppelstaater und möchte freiwillig in die US-Armee eintreten. Was muss ich beachten?
Grundsätzlich stellt der freiwillige Eintritt in fremde Streitkräfte ohne vorherige Zustimmung des Bundesministeriums der Verteidigung einen Verlustgrund für die deutsche Staatsangehörigkeit da.
Mit dem Inkrafttreten des Wehrrechtsänderungsgesetzes am 1. Juli 2011 wurde das Verfahren für bestimmte Länder vereinfacht.
Demnach gilt die Zustimmung nunmehr zugunsten der Deutschen als erteilt, die zugleich die Staatsangehörigkeit von
- Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU),
- Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA),
- Mitgliedstaaten der Nordatlantikvertrags-Organisation (NATO) oder
- Staaten der Länderliste nach § 41 Abs. 1 der Aufenthaltsverordnung
besitzen und in einem dieser Staaten Wehrdienst leisten.
Unter diese Regelung fallen u.a. auch die USA. Ein gesonderter Antrag ist somit nicht mehr nötig. Die Zustimmung gilt als erteilt
Mit welchem Pass reise ich als deutsch-amerikanischer Doppelstaater?
Sie sollten beide Pässe, Ihren US-Reisepass und Ihren deutschen Reisepass, mit sich führen.
In die USA reisen Sie mit Ihrem US-Reisepass ein und aus, und in die Bundesrepublik Deutschland reisen Sie mit Ihrem deutschen Reisepass ein und aus.
Bei Reisen in Drittstaaten sollten Sie sich über die jeweiligen Einreisebestimmungen informieren.