Verfahrensfragen

Verfahrensfragen und Technisches

Wie sind die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten des Bundesverwaltungsamts?

Einbürgerungsverfahren:
a) Ermessenseinbürgerungen, zum Beispiel nach §§ 13 und 14 des Staatsangehörigkeitsgesetzes ca. 1 Jahr bis 18 Monate
b) Anspruchseinbürgerungen, zum Beispiel nach Art. 116 Abs. 2 des Grundgesetzes ca. 6 bis 12 Monate

Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit:
ca. 1 Jahr bis 18 Monate

Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit bei beabsichtigtem Erwerb einer fremden Staatsbürgerschaft:
ca. 4 bis 6 Monate

Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit, Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit:
Über die Bearbeitungszeiten liegen zur Zeit keine gesicherten Erkenntnisse vor.

Feststellung des Nichtbestehens der deutschen Staatsbürgerschaft:
Über die Bearbeitungszeiten liegen zur Zeit keine gesicherten Erkenntnisse vor. Ihr Antrag wird an das Bundesverwaltungsamt in Köln weitergeleitet, das über Fragen der Staatsangehörigkeit von im Ausland lebenden Personen entscheidet.
Die oben angegebenen Zeiträume verlängern sich, wenn zum Beispiel nicht alle Unterlagen vorgelegt wurden oder Rückfragen des Bundesverwaltungsamts erforderlich werden.

Wann ist in meiner Staatsangehörigkeitsangelegenheit eine persönliche Vorsprache erforderlich?

Viele Schritte in Ihrem Verfahren können Sie erledigen, ohne dass eine persönliche Vorsprache bei Ihrer zuständigen Auslandsvertretung erforderlich wird.So können die Anträge in den meisten Fällen per Post eingereicht werden. Kopien von Unterlagen, die dem Bundesverwaltungsamt in beglaubigter Form vorgelegt werden müssen, können auch von einem US Notary Public beglaubigt werden.

Die meisten der vom Bundesverwaltungsamt ausgestellten Urkunden werden mit der Aushändigung wirksam. Von daher müssen Sie im Regelfall bei der für Sie zuständigen Auslandsvertretung persönlich vorsprechen, um Ihre Urkunden dort in Empfang zu nehmen. Sollten Sie verhindert sein, kann eine Aushändigung auch durch einen Bevollmächtigten erfolgen, wenn Sie ihm oder ihr eine schriftliche Vollmacht, beglaubigt von einem Notary Public, erteilen. Alternativ dazu gibt es die Möglichkeit, dass Sie die Urkunde bei einem deutschen Honorarkonsul, in dessen Bezirk Sie wohnen, abholen.Bei Anträgen auf Ausstellung von Beibehaltungsgenehmigungen und bei Einbürgerungsanträgen ist darüber hinaus zu beachten, dass die zuständige Auslandsvertretung dem Bundesverwaltungsamt gegenüber eine Stellungnahme zu Ihren Deutschkenntnissen abgeben muss. Hier kann auf einen persönlichen Kontakt zwischen Ihnen und Ihrer zuständigen Auslandsvertretung, durch persönliche Vorsprache oder telefonisch, nicht verzichtet werden.

Welche deutsche Auslandsvertretung für Sie zuständig ist, erfahren Sie mit Hilfe unseres Konsulatfinders

Welche Formvorschriften sind zu beachten?

Ob die von Ihnen vorzulegenden Dokumente eine bestimmte Form haben müssen, können Sie bei den jeweiligen Themenbereichen zum Staatsangehörigkeitsrecht nachlesen. Generell gilt, dass das Bundesverwaltungsamt von einem Notary Public beglaubigte Kopien akzeptiert.

Ihre Unterschrift unter Ihrem Einbürgerungsantrag muss beglaubigt sein. Das Bundesverwaltungsamt akzeptiert auch die Unterschriftsbeglaubigung durch einen Notary Public.

Wenn Sie für Ihre minderjährigen Kinder Einbürgerungsanträge stellen möchten, so muss darüber hinaus auch eventuell die Unterschrift eines weiteren Erziehungsberechtigten beglaubigt sein. Kinder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, stellen eigene Anträge, unterschreiben selbst, zusätzlich zu den Unterschriften ihrer Erziehungsberechtigten. Auch in diesem Fall müssen alle Unterschriften beglaubigt sein.

Beide Beglaubigungsformen können Sie, falls Sie persönlich in Ihrer zuständigen Auslandsvertretung vorsprechen möchten, auch dort gebührenfrei vornehmen lassen.

Bitte beachten Sie, dass die zuständigen Auslandsvertretungen Fotokopiebeglaubigungen nur vornehmen können, wenn ihnen die Originalurkunde oder eine beglaubigte Abschrift der Urkunde vorgelegen hat.

Bei Unterschriftsbeglaubigungen müssen die Personen anwesend sein und sich durch Pass oder US-Führerschein ausweisen.

Wie kann ich nachweisen, dass ich die Verwaltungsgebühr an die Bundeskasse in Trier bezahlt habe?

Ausreichend sind zum Beispiel die Durchschriften der Überweisungsbelege der Banken, wenn sie von dort abgestempelt wurden, Kontoauszüge, Online-Banking-Ausdrucke oder ein Schreiben Ihrer Bank, dass die Zahlung zu Ihren Zahlungsangaben erfolgt ist.

Eine vorherige Übersendung Ihres Belegs an Ihre Auslandsvertretung ist nicht notwendig. Bitte bringen Sie den Beleg mit, wenn Sie bei der Auslandsvertretung vorsprechen, um Ihre Beibehaltungsurkunde abzuholen.

Kann ich meine Beibehaltungsgenehmigung, die in den nächsten Monaten abläuft, verlängern lassen?

Wenn absehbar ist, dass Sie voraussichtlich nicht innerhalb der zwei Jahre, die die erteilte Beibehaltungsgenehmigung gültig ist, in die US-Staatsbürgerschaft eingebürgert werden, können Sie bei dem Bundesverwaltungsamt die Ausstellung einer Anschlussurkunde beantragen.

Voraussetzung ist, dass Sie einen schriftlichen Antrag beim Bundesverwaltungsamt in Köln stellen, in dem Sie Angaben zum Sachstand Ihres US-Einbürgerungsverfahrens machen.

Außerdem müssen Sie im Antrag angeben, ob bei Ihnen weiterhin Bindungen an die Bundesrepublik Deutschland vorliegen, und ob die Gründe für den Erwerb der US-Staatsangehörigkeit weiterhin gegeben sind.

Das Bundesverwaltungsamt entscheidet im Einzelfall, ob die Anschlussurkunde gebührenfrei erteilt werden kann, und übersendet die Anschlussurkunde an Ihre zuständige Auslandsvertretung.

Bitte beachten Sie, dass Sie die Anschlussurkunde rechtzeitig, vor Ablauf des Gültigkeitszeitraums der vorherigen Beibehaltungsgenehmigung, in Empfang nehmen, da andernfalls bei Einbürgerung in die US-Staatsangehörigkeit der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit droht.

Bundesverwaltungsamt Köln

Muss ich meine Beibehaltungsgenehmigung aufbewahren? Muss ich sie mitnehmen, wenn ich reise?

Sie sollten Ihre Beibehaltungsgenehmigung gut und dauerhaft – über den Gültigkeitszeitraum in der Urkunde hinaus - aufbewahren, denn diese Beibehaltungsurkunde ist in der Zukunft stets Ihr Nachweis, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht verloren haben, als Sie eine weitere Staatsangehörigkeit erwarben.

Auf Reisen brauchen Sie Ihre Beibehaltungsgenehmigung nicht mitnehmen. Allerdings ist es empfehlenswert, für den Fall eines eventuellen Passverlusts neben einer beglaubigten Kopie Ihres Passes auch eine beglaubigte Kopie Ihrer Beibehaltungsgenehmigung mitzunehmen.

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