Geburt eines Kindes
Welche Staatsangehörigkeit hat unser Kind?
Als Kind mindestens eines deutschen Elternteils hat Ihr Kind durch Geburt automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit erworben. Weitere Schritte zur Registrierung oder Bestätigung der deutschen Staatsangehörigkeit sind nicht erforderlich. Durch Geburt in den USA hat Ihr Kind zusätzlich zur deutschen auch die amerikanische Staatsangehörigkeit erworben. Eine spätere Entscheidung zwischen seinen beiden Staatsangehörigkeiten ist nicht erforderlich. Ihr Kind wird somit dauerhaft beide Staatsangehörigkeiten innehaben.
Bitte beachten Sie aber, dass Ihr Kind, sofern es nach dem 31.12.1999 im Ausland geboren wurde, aufgrund der Bestimmungen des § 4 Abs. 4 des Staatsangehörigkeitsgesetzes unter bestimmten Bedingungen die deutsche Staatsangehörigkeit später an eigene Kinder nicht weitergeben kann. Obwohl diese Bestimmung erst für Kinder Ihres nach diesem Stichtag im Ausland geborenen Kindes Wirkungen entfaltet (sog. Unterbrechung der Generationenfolge), wird dringend empfohlen, dass Sie auch für Ihr Kind bereits jetzt eine Geburtsanzeige für den deutschen Rechtsbereich innerhalb eines Jahres nach Geburt abgeben (siehe unten)
Was müssen wir tun, um für unser Kind ein deutsches Ausweisdokument zu erhalten?
Sie können für Ihr Kind einen Kinderausweis und/oder einen deutschen Reisepass beantragen. Informationen zu den erforderlichen Unterlagen und das Antragsformular finden Sie hier.
Reisepass
Falls Sie als Eltern über keinen gemeinsamen Familiennamen verfügen, müssen Sie vor der Passantragsstellung zunächst eine Namenswahl für Ihr Kind treffen.
Namenswahl
Den amerikanischen Reisepass für Ihr Kind beantragen sie bitte beim US Passport Center.
Wie können wir für unser Kind eine deutsche Geburtsurkunde beantragen?
Eine Bemerkung vorab: Die amerikanische Geburtsurkunde reicht für die Beantragung eines deutschen Ausweisdokuments (z.B. Pass oder Kinderausweis) völlig aus. Es besteht für Sie somit keine Verpflichtung, eine deutsche Geburtsurkunde zu beantragen. Sollten Sie für Ihr Kind eine deutsche Geburtsurkunde wünschen, können Sie bei uns eine förmliche Geburtsanzeige erstatten, die wir an das für Deutsche mit Auslandswohnsitz zuständige Standesamt I in Berlin weiterleiten. Dort wird nach einer Bearbeitungszeit von bis zu einem Jahr -in Einzelfällen auch länger- eine deutsche Geburtsurkunde ausgestellt.
Welche Unterlagen sind für die Beantragung einer deutschen Geburtsurkunde erforderlich?
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Beglaubigte Kopie der amerikanischen Geburtsurkunde Ihres Kindes
- Beglaubigte Kopie Ihrer Heiratsurkunde
-Beglaubigte Kopien der Geburtsurkunden der Eltern
-Beglaubigte Kopien der Datenseiten Ihrer jeweiligen Reisepässe ggf. deutsche Verleihungsurkunden über die Führung akademischer Grade
Lassen Sie bitte Ihre Unterschriften sowie alle Kopien durch einen Notary Public beglaubigen und reichen Sie alle Unterlagen bei uns ein.
Bitte beachten Sie: Falls Sie als Eltern über keinen gemeinsamen Familiennamen verfügen, müssen Sie zunächst eine Namenswahl für Ihr Kind treffen. Eine Wahl ist auch dann erforderlich, wenn die amerikanische Geburtsurkunde bereits den von Ihnen gewünschten Familiennamen enthält. Bei Erfordernis einer Namenswahl ist die persönliche Vorsprache der Eltern im Konsulat empfehlenswert.
Gebühren
Die Gebühren für die Unterschriftsbeglaubigung bei der Geburtsanzeige (sozusagen *Antrag* auf eine Geburtsurkunde) betragen 20,- €, zahlbar bar in Dollar zum jeweils gültigen Umrechnungskurs. Die Gebühren für die *Geburtsurkunde(n)* sind in Euro auf das Konto des Standeamtes I in Berlin nach Aufforderung durch die Botschaft zu überweisen.
Antrag auf Beurkundung einer Auslandsgeburt im Geburtenregister [pdf, 32.36k]
Wir als Eltern sind nicht miteinander verheiratet, welche Besonderheiten müssen wir beachten?
In den USA wird im Falle der Geburt eines Kindes einer nicht verheirateten Mutter der Name des Vaters in die Geburtsurkunde nur dann eingetragen, wenn der Vater seine Vaterschaft schriftlich im "acknowledgement of paternity"-Formular anerkannt und die Mutter im selben Formular ihre Zustimmung zu dieser Vaterschaftsanerkennung schriftlich erklärt hat. Das "acknowledgement of paternity"-Formular wird den Kindeseltern üblicherweise bereits im Krankenhaus unmittelbar nach Geburt zur Durchsicht und Unterschrift vorgelegt.
Das Original dieser Vaterschaftsanerkennungsurkunde wird vom Krankenhaus an das zuständige amerikanische Standesamt weitergeleitet. Dieses stellt daraufhin eine Geburtsurkunde aus, die den Namen der Mutter und aufgrund der vollzogenen Vaterschaftsanerkennung auch den Namen des Vaters enthält.
Zur Beantragung eines deutschen Ausweisdokuments oder einer deutschen Geburtsurkunde benötigen Sie sowohl die amerikanische Geburtsurkunde als auch eine beglaubigte Kopie des von Ihnen ausgefüllten "acknowledgement of paternity"-Formulars.
Bitte beachten Sie, dass das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit durch seinen deutschen Vater erst dann erhält, wenn dieser seine Vaterschaft wirksam anerkannt hat.Abschliessend noch eine kleine Anmerkung zum Sorgerecht: Sofern Ihr Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt in den USA hat und der Vater des Kindes die Vaterschaft anerkannt hat, haben Sie als Eltern automatisch gemeinsames Sorgerecht ("shared custody").
Was ist bei dem/den Vorname/n unseres Kindes zu beachten?
In den deutschen Reisepass bzw. den deutschen Kinderausweis werden grundsätzlich die Vornamen eingetragen, die in der vorgelegten Geburtsurkunde verzeichnet sind.
Bitte beachten Sie jedoch, dass es auch hier Ausnahmen gibt: Bezeichnungen, die dem Wesen nach keine Vornamen sind (z.B. Richard II; Verwendung eines Familiennamens als Vorname), sind nicht eintragungsfähig. Lässt ein Vorname das Geschlecht des Kindes nicht klar erkennen, muss gegenüber dem Konsulat zusätzlich ein weiterer, eindeutig geschlechtsbestimmender Vorname gewählt werden.