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FAQ - Häufig gestellte Fragen : Staatsangehörigkeitsrecht
Wie sind die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten des Bundesverwaltungsamts?
Einbürgerungsverfahren:
a) Ermessenseinbürgerungen, zum Beispiel nach §§ 13 und 14 des Staatsangehörigkeitsgesetzes
ca. 1 Jahr bis 18 Monate
b) Anspruchseinbürgerungen, zum Beispiel nach Art. 116 Abs. 2 des Grundgesetzes
ca. 3 bis 6 Monate
Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit:
ca. 1 Jahr bis 18 Monate
Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit bei beabsichtigtem Erwerb einer fremden Staatsbürgerschaft
ca. 3 bis 4 Monate
Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit, Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit
Über die Bearbeitungszeiten liegen zur Zeit keine gesicherten Erkenntnisse vor.
Feststellung des Nichtbestehens der deutschen Staatsbürgerschaft
Über die Bearbeitungszeiten liegen zur Zeit keine gesicherten Erkenntnisse vor.
Ihr Antrag wird an das Bundesverwaltungsamt in Köln weitergeleitet, das über Fragen der Staatsangehörigkeit von im Ausland lebenden Personen entscheidet.
Die oben angegebenen Zeiträume verlängern sich, wenn zum Beispiel nicht alle Unterlagen vorgelegt wurden oder Rückfragen des Bundesverwaltungsamts erforderlich werden.
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