![]() |
![]() |
||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
FAQ - Häufig gestellte Fragen : Staatsangehörigkeitsrecht Wie kann ich nachweisen, dass ich die Verwaltungsgebühr an die Bundeskasse in Trier bezahlt habe? Ausreichend sind zum Beispiel die Durchschriften der Überweisungsbelege der Banken, wenn sie von dort abgestempelt wurden, Kontoauszüge, Online-Banking-Ausdrucke oder ein Schreiben Ihrer Bank, dass die Zahlung zu Ihren Zahlungsangaben erfolgt ist. Eine vorherige Übersendung Ihres Belegs an Ihre Auslandsvertretung ist nicht notwendig. Bitte bringen Sie den Beleg mit, wenn Sie bei der Auslandsvertretung vorsprechen, um Ihre Beibehaltungsurkunde abzuholen.
|
Citizenship - Staatsangehörigkeit ![]()
Newsletters
|
||||