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Germany.info Home: Information Services: Consular Services: Citizenship - Staatsangehörigkeit
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Legitimation Hinweis

Das Bundesvewaltungsgericht in Leipzig hat mit den nachfolgenden Urteilen entschieden, dass die Rechtsvorschriften zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit bei Legitimationen durch einen Ausländer rückwirkend zum 01.04.1953 nicht mehr anwendbar sind.
Dadurch ergibt sich, dass nichteheliche Kinder einer deutschen Mutter, die nach dem 31.03.1953 von einem Ausländer legitimiert wurden, ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht verloren haben.

LinkEntscheidung Bundesverwaltungsgericht 5 C 9.05 vom 29.11.2006

LinkEntscheidung Bundesverwaltungsgericht 5 C 5.05 vom 29.11.2006

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige deutsche Auslandsvertretung.

 

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Citizenship - Staatsangehörigkeit



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LinkAllgemeine Informationen zur deutschen Staatsangehörigkeit

LinkText des Staatsangehörigkeitsgesetzes (als pdf-file)

LinkHäufig gestellt Fragen-FAQ

LinkInformationen zur Einbürgerung in den USA unter Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit- Beibehaltungsgenehmigung

LinkListe über beizufügende Unterlagen für einen Antrag auf Beibehaltungsgenehmigung der deutschen Staatsangehörigkeit

LinkAntragsformularfür die Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit zum ausfüllen, herunterladen und ausdrucken

LinkInformation on obtaining /reobtaining German Citizenship for former German Citizens and their descendants who were persecuted on political, racial and religious grounds between January 30,1933 and May 8,1945

 


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