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Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit / Renunciation of the German Citizenship Wenn Sie in den USA leben, neben der deutschen auch die amerikanische (oder eine andere) Staatsangehörigkeit besitzen und aus bestimmten Gründen auf die deutsche verzichten wollen, müssen Sie hierfür über die Botschaft bzw. das für Sie zuständige Generalkonsulat einen Vezichtsantrag stellen. Fügen Sie diesem bitte die im Antragsformular genannten Unterlagen in der erforderlichen Form bei und lassen Sie Ihre Unterschrift darauf beglaubigen. Ihr Antrag wird von der deutschen Auslandsvertretung an das Bundesverwaltungsamt in Köln weitergeleitet. Soweit der Verzicht genehmigt wird, erhalten Sie darüber eine Verzichtsurkunde ausgestellt, die Ihnen die Auslandsvertretung aushändigt. Der Verzicht wird erst mit der Entgegennahme der Urkunde wirksam. § 26 des Staatsangehörigkeitsgesetzes regelt den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit durch Verzicht. Er lautet: (1) Ein Deutscher kann auf seine Staatsangehörigkeit verzichten, wenn er mehrere Staatsangehörigkeiten besitzt. Der Verzicht ist schriftlich zu erklären. (2) Die Verzichtserklärung bedarf der Genehmigung der nach § 23 für die Ausfertigung der Entlassungsurkunde zuständigen Behörde. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn eine Entlassung nach § 22 Abs. 1 nicht erteilt werden dürfte; dies gilt jedoch nicht, wenn der Verzichtende 1. seit mindestens zehn Jahren seinen dauernden Aufenthalt im Ausland hat oder 2. als Wehrpflichtiger im Sinne des § 22 Abs. 1 Nr. 2 in einem der Staaten, deren Staatsangehörigkeit er besitzt, Wehrdienst geleistet hat. (3) Der Verlust der Staatsangehörigkeit tritt ein mit der Aushändigung der von der Genehmigungsbehörde ausgefertigten Verzichtsurkunde. (4) Für Minderjährige gilt § 19 entsprechend.
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Citizenship - Staatsangehörigkeit
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