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Grenzüberschreitende Kindesentziehung

Das Auswärtige Amt und die deutschen Auslandsvertretungen werden immer wieder um Rat und Hilfe gebeten, wenn ein zumeist ausländischer (Ehe-)Partner unter Verletzung des alleinigen oder gemeinschaftlichen Sorgerechts gemeinsame Kinder ins Ausland verbracht hat.

Das Auswärtige Amt und die deutschen Auslandsvertretungen haben bei diesen grenzüberschreitenden Kindesentführungen leider nur geringe Möglichkeiten, um bei der Rückführung nach Deutschland direkt zu helfen, denn generell verhält es sich weltweit so, daß Sorgerechts- und Aufenthaltsbestimmungsfragen der Justiz zugeordnet sind und deshalb vor Ort auf dem Rechtsweg geklärt und durchgesetzt werden müssen. Nach dem Gewaltenteilungsprinzip, das in fast allen Staaten herrscht, ist es den Regierungen verfassungsrechtlich untersagt, sich in den Justizbereich einzumischen. Dies gilt selbst dann, wenn sie von der Bundesregierung um Hilfe gebeten werden und aufgrund der guten politischen Beziehungen auch helfen möchten.

In jedem Fall werden die Auslandsvertretungen im Interesse der Kinder zu einer gütlichen Einigung mit dem anderen (Ehe-)Partner raten, Vermittlung im Rahmen des Möglichen anbieten und letztlich für die rechtliche Vertretung auf vertrauenswürdige Anwälte hinweisen. Das kostet Geld. Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen gibt der

Weißer Ring
Gemeinnütziger Verein zur Unterstützung von
Kriminalitätsopfern und zur Verhütung von Straftaten e.V.
Postfach 26 13 55
55130 Mainz-Wiesenau

Tel.: 06131 / 83030
Fax: 06131 / 830345.

E-mail: info@weisser-ring.de
Internet: Outside Linkwww.weisser-ring.de

in Fällen der internationalen Kindesentziehung finanzielle Hilfen für die Rechtsverfolgung.

Einen kurzen Lösungsweg in Fällen der internationalen Kindesentführung eröffnet das "Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte der internationalen Kindesentführung vom 15.10.1980" (BGBl. 1990, Teil II, Seite 206 ff.), wenn gesetzlich bestehendes Sorgerecht oder eine gerichtliche Sorgerechtsentscheidung verletzt wurde und der neue Aufenthaltsstaat des Kindes, ebenso wie bereits die Bundesrepublik Deutschland und die Vereinigten Staaten von Amerika, dem Abkommen beigetreten sind. Alle Vertragsstaaten haben zentrale Behörden eingerichtet, die alle geeigneten Maßnahmen ergreifen, um die sofortige Rückgabe von Kindern sicherzustellen, die widerrechtlich in einen Vertragsstaat verbracht oder dort zurückgehalten werden.

Als zentrale Behörde im Sinne des genannten Übereinkommens arbeitet in Deutschland der

Bundesamt für Justiz
- Zentrale Behörde -
Adenauerallee 99 - 103
53113 Bonn

Telefon:
national: 0228 99 410 - 40 oder 0228 99 410 - 5212
International: + 49 (228) 99 410 - 5212

Fax:
national: 0228 99 410 - 5050 oder 0228 99 410 - 5401
international: + 49 (228) 99 410 - 5401

E-Mail: int.sorgerecht@bfj.bund.de

Outside Link http://www.bundesjustizamt.de

In den USA ist nachstehende Zentrale Behörde eingerichtet:

Department of State
Office of Children's Issues
SA-29/4th Floor
2201 C Street, NW
U.S. Department of State
Washington, DC 20520-2818

Tel: 1-888-407-4747 (8 a.m. - 8 p.m.)
oder (202) 736-9090
Fax: (202) 736-9133
Outside Linkhttp://travel.state.gov/family/abduction.html

Für weitere Hinweise zum Verfahren, insbesondere hinsichtlich der Anwendbarkeit des Übereinkommens im konkreten Fall und ob und in welchem Umfang Ansprüche auf Rechtsberatungshilfe und Prozeßkostenhilfe in Deutschland und den USA bestehen, sollte mit den Zentralen Behörden geklärt werden.

Regelmäßig ist den Betroffenen auch zu raten, die Erfahrungen folgender eigenverantwortlich arbeitender Institutionen zu nutzen:

In Deutschland:

Verband bi-nationaler Familien und Partnerschaften
Bundesgeschäftsstelle
Ludolfusstr. 2 - 4
60487 Frankfurt/Main

Tel.: 069 / 7137560 o. 7075088
Fax: 069 / 7075092

E-mail: verband-binationaler@t-online.de
Internet: Outside Linkwww.verband-binationaler.de


Internationaler Sozialdienst e.V. (ISD)
Am Stockborn 5 - 7
60439 Frankfurt/Main

Tel.: 069 / 9580702


Deutsches Rotes Kreuz
Beratungsstelle bei Kindesmitnahme/Kindesentzug
Luisenstr. 45
10179 Berlin (Mitte)

Tel.: 030 / 2826731 o. 63
Fax: 030 / 2386704

In den USA:

National Center for Missing & Exploited Children
Charles B. Wang International Children's building
699 Prince Street
Alexandria, Virginia 22314 - 3175

Tel.: 1-800-843-5678
Internet: Outside Linkwww.ncmec.org


Dort können auch Anschriften und Telefonnummern örtlich tätiger Beratungsstellen erfragt werden.

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