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Personen-/Anschriftsermittlung While most material on this site is in English, the following text is meant for German citizens and not available in English.
In den USA gibt es ein wie in Deutschland übliches polizeiliches Meldesystem nicht. Alle Anschriften- und Personenermittlungen sind daher sehr schwierig, in vielen Fällen, wenn keine weiteren Angaben vorliegen, sogar unmöglich. Das Generalkonsulat kann aus diesem Grund nur tätig werden, wenn zumindest eine frühere Anschrift bekannt ist um eine Adressenanfrage an das ehemalige Postamt zu richten. Die Postämter der Vereinigten Staaten verweisen allerdings des öfteren auf eine Regelung - Rule 39 CFR Part 265 (Federal Register of March 11, 1994, P. 11549) - in welchem diese angewiesen sind, Adressenänderungen von Privatpersonen nur noch in bestimmten Ausnahmefällen (z. B. Gerichtsbeschluß) weiterzugeben. Dabei werden die Botschaften und Konsulate nicht den amerikanischen Institutionen gleichgestellt, welche ohne weiteres Auskunft über Anschriftenänderungen erhalten. a.) ein Auskunfts- und Detektivbüro mit den Nachforschungen zu beauftragen. Das ist jedoch für die Interessenten mit erheblichen Kosten verbunden (Tagessatz zwischen US $ 400,-- und US $ 1.000,-- zuzüglich notwendig werdender Reisespesen). Je weniger Angaben vorliegen, desto fraglicher wird der Erfolg der Nachforschungen und umso höher werden die Kosten. Auf Wunsch kann das Generalkonsulat ein solches Büro benennen. b.) Entsprechende Aufträge sind auch über das Internet möglich, wobei Kosten zwischen US $ 40,-- und US $ 150,-- anfallen können. Entsprechende Dienste finden sich zB unter "http://www.asisearch.com", "http://www.howtoinvestigate.com" und "http://www.webspawner.com/users/xpertpeoplefinders". c.) eine Suchanzeige in hiesigen deutschsprachigen Zeitungen zu veröffentlichen. Die Kosten hierfür liegen zwischen US $ 50,-- und US $ 100,-- pro Anzeige. Das Generalkonsulat ist auf Wunsch gerne bereit, entsprechende Anschriften zu nennen. Die Auflagenstärke dieser Zeitungen ist allerdings nicht sehr hoch. d.) eine Suchanzeige im Internet zu plazieren. Dies ist auf folgenden Websites möglich: "http://www.peoplesite.com/indexstart.html" und "http://www.applicom.com/people". e.) sich eine im Handel erhältliche Adress- bzw. Telefonbuch-CD-Rom mit dem Inhalt sämtlicher Adress- bzw. Telefonbücher der USA zu besorgen, mit deren Hilfe und des PC man durch Eingabe des Familiennamens alle Eintragungen in Sekundenschnelle finden kann. Zudem kann im Internet auf den Seiten "http://www.switchboard.com", "http://www.anywho.com" und "http://www.555-1212.com" auf Telefonbucheintragungen in den Vereinigten Staaten zugegriffen werden (White und Yellow Pages). f.) Im Internet finden sich noch weitere Personen-Suchmaschinen, die auf eigenen Websites oder EMail-Adressen basieren, so zB "http://www.lostfriends.com" und "http://populus.net". Eine Bündelung solcher Suchmaschinen findet sich unter "http://members.tripod.com/~quidproquo/skiptracer.html". Ehemalige Angehörige von US-Streitkräften und deren Kinder Handelt es sich bei den Gesuchten um ehemalige Angehörige der US-Streitkräfte,
so besteht - http://wwwusace.army.mil/inet/locations/people.htm
(Verzeichnis Militär-Angehöriger) oder schriftliche Anfragen an Folgende Angaben sind erforderlich: Deutsches Institut für Vormundschaftswesen Die US-Einwanderungsbehörden erteilen über Anschriften und
Aufenthalte keine Auskünfte an Dritte, auch nicht an das Generalkonsulat. |
Konsulatfinder Nine German Missions throughout the US offer consular services. Each Mission covers specific states. Please enter your zip code or select your state of residence in the form below. You will then be directed automatically to the website of the Mission that can assist you with your concerns. Deutschland unterhält in den USA neun Auslandsvertretungen. Jede Auslandsvertretung hat einen festgelegten Amtsbezirk, der mehrere US-Bundesstaaten umfasst. Bitte geben Sie in das oben stehenden Formular Ihre US-Postleitzahl (zip code) oder den Bundesstaat (State of Residence) ein, in dem Sie zur Zeit wohnen (im Fall von Kalifornien geben Sie bitte das County an). Sie werden dann automatisch auf die Webseite des für Sie zuständigen deutschen Generalkonsulats weitergeleitet Newsletters
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