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Mehrwertsteuerrückerstattung
In den Preisen deutscher Waren sind 19% Mehrwertsteuer (MWST) enthalten. Werden Waren von einem Kunden mit Wohnsitz ausserhalb der Europäischen Union erworben und exportiert, so kann die MWST zurückerstattet werden. Hierbei handelt es sich um eine Steuererleichterung des deutschen Staates gegenüber dem Verkäufer, die von den meisten Geschäften an den Kunden weitergegeben wird. Eine Verpflichtung hierzu besteht allerdings nicht.
1. Bereits beim Kauf der Ware in Deutschland muss der Kunde dem Verkäufer mitteilen, dass die Ware zur Ausfuhr ins aussereuropäische Ausland bestimmt ist. Ihm wird dann eine Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung ausgestellt. Viele Geschäfte haben die Mehrwertsteuerrückerstattung dem Tax Free Shopping Service übergeben. In diesen Fällen erhalten Sie anstelle der Ausfuhrbescheinigung einen "Tax Free Shopping Check". 2. Bei der Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland müssen diese Vordrucke zusammen mit Ihrem Reisepass (als Nachweis Ihres aussereuropäischen Wohnsitzes) sowie den erworbenen Waren den deutschen Zollbehörden vorgelegt werden, damit die Ausfuhr bestätigt werden kann. Bitte beachten Sie, dass die Verbringung der Gegenstände vor Ablauf des dritten Kalendermonats, der auf den Erwerb folgt, erfolgt sein muss. 3. Anschliessend müssen die Ausfuhrbescheinigungen an das jeweilige Geschäft übersandt werden, in dem die ausgeführten Waren gekauft wurden. Sollten Sie einen Tax Free Shopping Check erhalten haben, so können Sie die Mehrwertsteuerauslagen möglicherweise bar zurückerhalten, da diese Agentur mehrere Büros in grösseren Flugplätzen besitzt. Anderenfalls müssten die Schecks an die auf der Rückseite der Schecks angegebenen Adresse geschickt werden. Bitte vergessen Sie nicht Ihre Kontonummer bzw. Ihre Kreditkartennummer anzugeben.
Nur in begründeten Ausnahmefällen, wenn das Einholen der Bestätigung auf dem Ausfuhrformular bei einem deutschen Zollamt bei der Ausreise nicht möglich war, kann die Ausfuhrbestätigung durch die zuständige deutsche Auslandsvertretung erteilt werden. Hierfür gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Ausfuhrbestätigung durch ein deutsches Zollamt. Der Kunde muss also vorlegen: - die gekauften Waren
Die Gebühr für die Erteilung von Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigungen beträgt 20,- Euro für jede einzelne Rechnung (der jew. Gegenwert ist in US-Dollar zu bezahlen). |
Konsulatfinder Nine German Missions throughout the US offer consular services. Each Mission covers specific states. Please enter your zip code or select your state of residence in the form below. You will then be directed automatically to the website of the Mission that can assist you with your concerns. Deutschland unterhält in den USA neun Auslandsvertretungen. Jede Auslandsvertretung hat einen festgelegten Amtsbezirk, der mehrere US-Bundesstaaten umfasst. Bitte geben Sie in das oben stehenden Formular Ihre US-Postleitzahl (zip code) oder den Bundesstaat (State of Residence) ein, in dem Sie zur Zeit wohnen (im Fall von Kalifornien geben Sie bitte das County an). Sie werden dann automatisch auf die Webseite des für Sie zuständigen deutschen Generalkonsulats weitergeleitet Newsletters
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