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Deutsche Reisepässe Die zuständige deutsche Auslandsvertretung in den USA stellt an deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in den USA auf Antrag Reisepässe (sog. Europapässe) aus. Für Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit unter 12 Jahren kann an Stelle eines Reisepasses auch ein Kinderreisepass ausgestellt werden. Seit dem 01.11.2007 ist ein neues Passgesetz in Kraft. Dieses sieht vor, dass in deutschen Reisepässen auch Fingerabdrücke auf einem Chip gespeichert werden müssen. Hiervon sind alle Antragsteller betroffen, die das 6. Lebensjahr vollendet haben. Es wird daher zwingend erforderlich, dass Sie bei der Beantragung bei der für Sie zuständigen Auslandsvertretung persönlich vorsprechen. Reisepassanträge, die per Post eingehen, können daher nicht mehr bearbeitet werden.
Achten Sie bitte darauf, dass Sie das Antragsformular vollständig ausfüllen, die richtigen Passfotos einreichen und alle benötigten Unterlagen beifügen. Sie vermeiden so unnötige Rückfragen und helfen sich und uns, die Bearbeitungszeiten möglichst kurz zu halten. |
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