Ich bin mir nicht sicher, bei welcher deutschen Auslandsvertretung in den USA ich meinen Passantrag stellen soll. Welche Auslandsvertretung ist für meinen Antrag zuständig?
Zuständig für Ihren Antrag ist die deutsche Auslandsvertretung, in deren konsularischen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben. Welche das ist, sagt Ihnen der Konsulatfinder. Sie können leider nicht bei einer anderen deutschen Auslandsvertretung vorsprechen, wenn Sie sich dort nur vorübergehend aufhalten. Falls in Ihrem letzten Reisepass noch ein innerdeutscher Wohnort eingetragen ist, benötigen wir zusätzlich zu den allgemeinen Unterlagen eine Abmeldebestätigung von Ihrem letzten innerdeutschen Wohnort.