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Germany.info Home: Information Services: Consular Services: Deutsche Reisepässe
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FAQ - Die häufigsten Fragen


In meinem bisherigen Reisepass ist noch ein innerdeutscher Wohnort eingetragen. Warum benötige ich für meinen Passantrag eine Abmeldebestätigung?

Aufgrund der in Deutschland bestehenden "allgemeinen Meldepflicht" muss sich jeder, der in Deutschland aus einer Wohnung auszieht, bei der Meldebehörde (d.h. beim örtlichen Einwohnermeldeamt) abmelden. Wenn der Passantragssteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt (d.h. seinen aktuellen Lebensmittelpunkt) ins Ausland verlegt, kann die für seinen neuen Wohnort im Ausland zuständige deutsche Auslandsvertretung erst dann einen neuen Reisepass ausstellen, wenn er eine Abmeldebestätigung vorlegen kann. Eine solche Abmeldebestätigung können Sie leicht beim Einwohnermeldeamt, wenn nötig auch nachträglich oder - bei Verlust der ursprünglichen - auch ein zweites Mal, beschaffen.

Bei den deutschen Auslandsvertretungen gibt es keine Meldepflicht. Falls Ihr letzter Reisepass von einer anderen Auslandsvertretung ausgestellt wurde, brauchen Sie sich daher dort natürlich auch nicht abzumelden

Merkblatt zum Melderecht in Deutschland (PDF 56KB)

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Deutsche Reisepässe



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Erneuerung eines Reisepasses für erwachsene Antragssteller

Erneuerung eines Reisepasses für Antragssteller unter 18 Jahren

Erstmalige Ausstellung eines Reisepasses für Antragssteller unter 18 Jahren

Erstmalige Ausstellung eines Reisepasses für erwachsene Antragssteller

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