Für die Passantragsstellung ist erforderlich, dass ich eine beglaubigte Kopie meiner US-Aufenthaltsberechtigung vorlege. Was mache ich, wenn diese bereits abgelaufen ist?
Bitte legen Sie in einem solchen Fall eine Bescheinigung der amerikanischen Einwanderungsbehörde über den Nichterwerb der amerikanischen Staatsangehörigkeit vor (Form G 639/342).