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FAQ - Die häufigsten Fragen
Zunächst eine Vorbemerkung: Eine Ehescheidung im Ausland wird für den deutschen Rechtsraum erst dann gültig, nachdem das Scheidungsurteil durch die zuständige deutsche Landesjustizverwaltung förmlich anerkannt wurde. Erst wenn Ihre Ehescheidung in Deutschland anerkannt ist, können Sie gegenüber einem deutschen Standesbeamten oder gegenüber einem Konsularbeamten eine Erklärung abgeben, dass Sie wieder Ihren früheren Namen annehmen möchten. |
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