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FAQ - Die häufigsten Fragen
Die Einverständniserklärung zur Ausstellung eines Reisepasses oder zur Ausstellung eines Kinderreisepasses muss von beiden Elternteilen bei der Antragsstellung in der zuständigen deutschen Auslandsvertretung unterschrieben werden, wenn beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht für das Kind haben. Der Text der Einverständniserklärung befindet sich auf der Rückseite des Antragsformulars für einen Reisepass bzw. auf der Rückseite des Antragsformulars für einen Kinderreisepass. Falls einer der beiden Elternteile verhindert sein sollte, bei der Auslandsvertretung vorzusprechen, muss die Unterschrift des abwesenden Elternteils unter dem Antragsformular beglaubigt sein. |
Deutsche Reisepässe ![]()
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