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Informationen zur Abgabe namensrechtlicher Erklärungen Für deutsche Staatsangehörige unterliegt die Namensführung ausschließlich deutschem Namensrecht. Die nach deutschem Recht mögliche Namensführung kann von der Namensführung abweichen, die auf amerikanischen Personenstandsurkunden oder Ausweisdokumenten eingetragen ist.
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