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Information Sheet - Merkblatt:
Beschaffung einer Apostille
in Florida, Puerto Rico
und den amerikanischen Jungferninseln
(Stand Juli 2002 - ohne
Gewähr) English
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Die Vereinigten Staaten von Amerika sind ebenso wie
die Bundesrepublik
Deutschland Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens vom 5. Oktober
1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von
der Legalisation
(BGB1 1965, Teil II, S. 875ff).
Im Urkundenverkehr zwischen den Vertragsstaaten ist anstelle des Legalisationsverfahrens
die "Apostille" getreten, deren Besorgung
grundsätzlich
Sache der beteiligten Parteien ist.
Das Apostillenverfahren muss z.B. auch angewendet werden, wenn eine
durch einen amerikanischen Notary Public erfolgte Unterschriftsbeglaubigung
in Deutschland Rechtswirkung haben soll.
Von amerikanischen Behörden ausgestellte, zusätzlich mit einer
amerikanischen Apostille (einer Art „Überbeglaubigung“)
versehene öffentliche Urkunden werden
in Deutschland grundsätzlich
anerkannt. Man braucht keine weitere Bestätigung
durch das deutsche
Generalkonsulat oder die Botschaft.
1. Florida
Zuständige Behörde
Die Adresse für die Erteilung der Apostille zuständige Behörde
des Staates
Florida lautet wie folgt:
Florida Department of State
Department of State Division of Corporations
Apostille Certification
P.O. Box 6800
Tallahassee, FL 32314
Koger Center, Clifton Building
2661 Exekutive Center Circle
Tallahassee, FL 32301
Tel.: (850) 245-6945
Neben dem Originaldokument, das
der Apostille bedarf, sind zu übersenden
-
ein Brief, aus dem hervorgeht,
dass dieses Dokument für eine Behörde
in der Bundesrepublik Deutschland benötigt
wird
- Gebühren
-
20 $ für alle Urkunden, auf denen
die Unterschrift des
Urkundsbeamten
eines Gerichtes bestätigt werden soll
(also z.B. Heiratsurkunden)
-
10 $ für sonstige Urkunden (d.h.
es wird die Unterschrift
des "notary public" bestätigt)
-
ein selbstadressierter frankierter Umschlag für
die Rücksendung
Portokosten:
-
in den USA: Adressierten Rückumschlag beifügen
und mit mindestens
60 ¢ frankieren. Für zügigen Rückversand
Express-Mail-Flat-Rate-Rückumschlag beifügen und
mit 13,65 $ frankieren.
-
nach Deutschland: Rückporto in Höhe
von 1,60 $ beifügen.
Bei
einzelnen Urkunden, wie Heiratsurkunde oder
Geburtsurkunde, ist
dies in aller Regel ausreichend, da
die internationalen Portokosten
80 ¢ pro Unze (28
Gramm) betragen.
Eine Apostille besteht aus zwei Seiten mit einem Gesamtgewicht
von ca.1
7 Gramm (0,6 oz).
Als Zahlungsmittel werden akzeptiert:
- International Money Order oder
- Bankscheck in US-$
ausgestellt auf "State of Florida/Secretary of State". Sollte
kein frankierter Rückumschlag beigefügt werden können,
so muss das Porto mit separater
Money Order oder Scheck beigefügt
werden.
Es muss mit einer Bearbeitungszeit von ca. einem Monat gerechnet werden.
Sollten Unterlagen oder Gebühren fehlen, so werden Sie nicht benachrichtigt.
Sie müssten dann telefonische Rückfragen halten, da schriftliche
Anfragen
i.d.R. nicht beantwortet werden.
2. Puerto Rico
Für Urkunden aus Puerto Rico lautet die entsprechende Adresse:
Departamento de Estado
División de Certificaciones y Reclamentos
P.O. Box 9023271
(Old) San Juan, P.R. 00902-3271
Tel.: (787) 722-2150 ext. 6336
Die Gebühr für die Erteilung der Apostille beträgt in
Puerto Rico nur 3,00 $.
3. Amerikanische Jungferninseln
Die Apostille für Urkunden, die auf den amerikanischen
Jungferninseln
ausgestellt wurden, erhalten Sie bei folgender Behörden:
Office of the Lieutenant Governor
18 Kongins Gade
St. Thomas, U.S.V.I. 00802
Tel. (340) 774-2991 |
District Court of the Virgin Islands Division
of St. Thomas and St. John
5500 Veterans Drive,
Suite 310
St. Thomas, US.V.I. 00802
Tel. (340) 774-0640 |
Die Gebühr beträgt 25 $.
- Alle Angaben ohne Gewähr -

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