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Information Sheet - Merkblatt: Eheschließung in Florida, Virgin Islands
und Puerto Rico Eheschließungen sind in Florida auch für nicht hier ansässige Deutsche möglich. Hierzu wird eine Lizenz (marriage license) benötigt, die im Marriage Licenses Office beim Gericht (Court House) erhältlich ist. Im Dade County ist die Lizenz in der Zeit von 09.00 bis 16.00 Uhr montags bis freitags (nicht an Feiertagen) bei folgenden Stellen zu erhalten:
Die zentrale Telefonnummer für alle Zweigstellen lautet: In Broward County (Fort Lauderdale) lautet die entsprechende Adresse:
Die Anschriften anderer Lizenz-Büros sind den jeweiligen Telefonbüchern zu entnehmen. Das Mindestalter für beide Lizenzbewerber ist 18 Jahre. Minderjährige, die mindestens das 16. Lebensjahr vollendet haben, können die marriage license nur nach Vorlage einer schritlichen Einwilligung der gestzlichen Vertreter (Eltern bzw. Vormund) erhalten; für die Erteilung der Einwilligung haben die gesetzlichen Vertreter persönlich anwesend zu sein. Für Antragsteller unter 16 Jahren können Ausnahmen für den Fall zugelassen werden, dass die minderjährige Atragstellerin ein Kind erwartet oder die Antragsteller bereits Eltern eines Kindes sind; hierzu ist die vorlage einer ärztlichen Beschinugung bzw. einer Geburtsurkunde des Kindes erforderlich. Bei minderjährigen Antragstellern ist generell die Vorlage einer Geburtsurkunde, Taufzeugnis, Beschinigung des Krankenhauses oder ein Militärausweis erforderlich. Bei der Antragstellung haben U.S.-Amerikaner sowie residents ihre Sozialversicherungsnummer (social security number) vorzulegen Ausländer, die über keine U.S. social security number verfügen haben sich durch ihre Alien Registration Card oder falls auch eine solche - wie etwa bei Touristen - nicht vorliegt durch Reisepass, Personalausweis, Führerschein oder jeden anderen gültigen Lichtbildausweis mit Unterschift auszuweisen. In manchen counties wird zusätzlich noch die Vorlage weiterer Papiere, wie beispielsweise der Geburtsurkunde verlangt. Im Falle von Vorehen muss das genaue Datum der Beendigung der Ehe angegeben werden. Ferner ist zu erklären, ob die Ehe durch Scheidung, Eheaufhebung oder durch Tod beendet worden. Die Angaben sind schriftlich zu machen sowie an Eides Statt zu versichern. Lediglich für den Fall, dass die marriage license binnen 30 Tagen nach Beendigung der früheren Ehe beantragt wird, bedarf es zusätzlich der Vorlage eines amtliche übersetzten Scheidungsurteils bzw. einer Sterbeurkunde. Blut- oder sonstige medizinische Untersuchungen sind nicht erforderlich. Wenn die Antragsteller alle erforderlichen Unterlagen vorlegen, werden die Lizenzen in der Regel sofort ausgestellt. Die Trauung muss innerhalb von 60 Tagen nach Ausstellung der marriage license erfolgen. Die marriage license ist für den gesamten Bundesstaat Florida gültig. Die Gebühr für Antrag und Lizenz beträgt US-$ 93,50 (Stand August 2006). Falls die Trauung gleich dort vorgenommen werden soll, wird in Dade County eine weitere Gebühr von US-$ 30,- (Stand August 2006) erhoben. Für Teilnehmer des sog. Premarital Course vermindert sich die Gebühr auf US-$ 61,-. Seit 01.01.1999 sieht ein Gesetz vor, dass die Verlobten bei Antragstellung die Teilnahme an einen vierstündigen sog. Premarital Course nachweisen sollen. Dabei handelt es sich um eine Art "Ehevorbereitungskurs", indem die Antragsteller über das Wesen sowie Rechte und Pflichten der Ehe unterrichtet werden. Können die Verlobten nicht nachweisen, dass sie an einem solchen Kurs teilgenommen haben, so muss zwischen Austellung der marriage license und der Trauung ein Zeitraum von drei Tagen liegen. Allerdings haben Verlobte, die ihren ständigen gewöhnlichen Aufenthalt nicht in Florida haben diese Wartezeit ohnehin nicht einzuhalten, so dass die Teilnahme daran lediglich der Reduzierung der Gebühren (siehe oben) dient. Zur Eheschließung bei Vorlage der Heiratslizenz sind berechtigt
Falls die Brautleute nicht Englisch sprechen, muss ein Dolmetscher mitgebracht werden. Damit die Eheschließung in Deutschland anerkannt wird, ist erforderlich:
Es wird empfohlen, mit dem Organisator ihrer Eheschließung zu vereinbaren, dass dieser die Registrierung und die Anbringung der Apostille veranlasst. Sie dauern in aller Regel mehrere Wochen. Werden sie erst nachträglich von Deutschland aus beantragt, kann es noch länger dauern. In der Vergangenheit hat dies wiederholt zu Schwierigkeiten für die betroffenen Ehepaare geführt. Nach Kenntnis des Generalkonsulats können Eheschließungen in deutscher Sprache vorgenommen werden von:
US-Virgin Islands Eheschließungen sind auf den US-Virgin Islands auch für nicht dort ansässige Deutsche möglich. Hierzu wird eine Lizenz (marriage license) benötigt, die bei der folgenden Adresse beantragt werden kann:
Öffnungszeiten: Mo – Fr 8:00 – 17:00 Uhr, feiertags und am Wochenende geschlossen. Zunächst ist ein dort erhältliches Formular auszufüllen und von beiden Antragstellern gemeinsam vor einem amerikanischen Notary Public zu unterschreiben. Der Notary Public beglaubigt die Unterschriften. Dieser Antrag ist dann wiederum beim oben genannten Büro einzureichen, wo er acht Tage lang als Aufgebot ausgehängt wird. Danach wird die Heiratslizenz erteilt. Ärztliche Untersuchungen und Bluttest sind nicht erforderlich. Die Gebühr für die Heiratslizenz beträgt zur Zeit 25,-- US-$. Soll die Eheschließung beim Gericht (siehe obige Adresse) auch vorgenommen werden, fällt eine weitere Gebühr von 25,-- US-$ an. Bei Beantragung der Lizenz müssen sich die Antragsteller durch Reisepass und einen weiteren amtlichen Lichtbildausweis ausweisen können. Ggf. muss eine beglaubigte Kopie des rechtskräftigen Scheidungsurteils vorgelegt werden, mit amtlicher Übersetzung in die englische Sprache. Ist ein vorheriger Ehepartner verstorben, ist die Sterbeurkunde – ebenfalls mit Übersetzung – vorzulegen. Außerdem sollten zum Nachweis der Volljährigkeit Geburtsurkunden mitgebracht werden. Falls die Brautleute nicht Englisch sprechen, muss ein Dolmetscher zugegen sein. Die Eheschließung kann außer beim Gericht auch von Geistlichen aller Konfessionen nach Vorlage der Heiratslizenz vorgenommen werden. Anschriften von Kirchengemeinden sind in den örtlichen Telefonbüchern nachzulesen. Damit die Heiratsurkunde in Deutschland verwendet werden kann, ist erforderlich:
Es wird dringend empfohlen, die Registrierung und die Erteilung der Apostille unmittelbar nach der Eheschließung und noch während des Aufenthaltes auf den Virgin Island zu veranlassen, da dieses von Deutschland aus mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden ist und Monate dauern kann. Puerto Rico 1. Eheschließungen sind in Puerto Rico auch für nicht dort ansässige Deutsche möglich. Die Heiratswilligen müssen sich weder für eine bestimmte Zeit in Puerto Rico aufhalten, um dort eine Ehe eingehen zu können, noch müssen sie vorher dort gemeldet gewesen sein. 2. Es wird keine Aufgebotsfrist verlangt. 3. Es wird eine Heiratslizenz benötigt, die bei folgenden Ämtern sowie bei allen örtlichen Meldeämtern (Registro Demográfico) erhältlich ist. In San Juan: Unidad de Salud Pública In Santurce Río Piedras: Unidad de Salud Pública Das Meldeamt verweist die Heiratswilligen an ein Gesundheitsamt (Laboratorio VDRL), wo sie sich einem Bluttest unterziehen müssen. Nachdem der Arzt die erfolgte negativ ausgefallene Blutuntersuchung in der Heiratslizenz durch Unterschrift bestätigt, begeben sich die Brautleute zum nächstgelegenen Meldeamt, wo die endgültige Heiratslizenz unter Vorlage eines Lichtbildausweises erteilt wird. Falls zutreffend muss eine Kopie des rechtskräftigen Scheidungsurteils vorgelegt werden (mit englischer Übersetzung). Das Meldeamt händigt den Brautleuten dann die Heiratslizenz, die Untersuchungsergebnisse und die Heiratsurkunde (Formular) aus und verweist sie an einen Standesbeamten, der die Trauung vornimmt. In Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen ist der Standesbeamte verpflichtet, innerhalb von 10 Tagen nach der erfolgten Eheschließung die Heiratsurkunde dem Meldeamt des Bezirks vorzulegen, in dem die Eheschließung stattgefunden hat. Wichtig: Bei der vom Standesbeamten bei der Eheschließung übergebenen blauen Bestätigung (Formular RD-73) handelt es sich lediglich um eine Bescheinigung darüber, dass die Originalheiratsurkunde vorschriftsmäßig eingetragen ist. 4. Es müssen keine Zeugen zugegen sein. 5. Ein Dolmetscher ist nicht erforderlich. Der Standesamte spricht zwar Spanisch, wird aber nur Fragen zur Person stellen, die jeder, auch wenn er des Spanischen und des Englischen nicht mächtig ist, beantworten kann. 6. Damit die Heiratsurkunde auch in Deutschland verwendet werden kann, ist die Anbringung der Apostille erforderlich. Es wird empfohlen, mit dem Standesbeamten zu vereinbaren, dass dieser die Anbringung der Apostille durch die zuständige Behörde veranlasst. Die für die Erteilung der Apostille zuständige Behörde ist das Department de Estado Die Gebühr für die Apostille beträgt 3,-- US-$ zuzüglich Rückporto.
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