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Eheschließung im Bundesstaat Alabama
Dokumente, Gebühren und weitere Informationen
Voraussetzungen und erforderliche Unterlagen
Grundsätzlich gilt, dass eine im Ausland geschlossene Ehe in Deutschland als wirksam angesehen wird, wenn die für die Trauung im fremden Staat geltenden gesetzlichen Bestimmungen eingehalten worden sind. Zusätzlich müssen bei beiden Verlobten die nach ihrem jeweiligen Heimatrecht geltenden Eheschließungsvoraussetzungen (z.B. Ledigkeit, Mindestalter, kein unzulässiger Verwandtschaftsgrad u.a.m.) erfüllt sein.
Deutsche – auch ohne Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in den USA – können sich im Staat Alabama trauen lassen. Die hierfür erforderliche „Marriage License“ wird vom „Marriage License Office“ der jeweiligen Gemeinde erteilt. Bitte informieren sie sich über die jeweiligen Vorgaben bei der zuständigen Gemeinde, da diese je nach „County“ unterschiedlich sein können.
Allgemein gilt:
Identitätsnachweis
Sie müssen ihre Identität durch ein Ausweisdokument nachweisen können (Reisepass).
Kopie der Geburtsurkunde
Bringen Sie sicherheitshalber in jedem Fall eine beglaubigte Kopie Ihrer Geburtsurkunde mit (oder eine internationale Geburtsurkunde). In manchen Staaten wird diese zusätzlich zum Identitätsnachweis verlangt.
Gleichgeschlechtliche Ehen
Eine gleichgeschlechtliche Eheschließung ist möglich. Nichtsdestotrotz folgen einige Counties der Rechtsprechung des US Supreme Courts nicht ohne weiteres stellen weiterhin keine marriage licenses an gleichgeschlechtliche Paare aus.
Vorangegangene Eheschließungen
Bringen Sie Ihr rechtskräftiges Scheidungsurteil mit. Es besteht eine Fristeinhaltung von 60 Tagen bis zur erneuten Heirat, beginnend mit dem Datum der Rechtskraft des Scheidungsurteils. Zudem müssen Sie damit rechnen, eine englische Übersetzung des Scheidungsurteils vorzulegen.
Wartezeiten
Es gibt keine Wartezeiten bis auf die 60 Tagesfrist nach einer rechtskräftigen Scheidung.
Gebühr
Die Gebühr variiert von Bezirk zu Bezirk. Sie müssen mit ca. 40-80$ rechnen. Manche Bezirke akzeptieren gegen eine Gebühr von 2$ Kreditkarten als Zahlungsmittel. Generell wird jedoch wohl Bargeld bevorzugt.
Alter
Vom 16. bis zum 18. Lebensjahr ist die Vorlage der Geburtsurkunde und die schriftliche Einverständniserklärung beider Elternteile notwendig. Gebühr: 200$.
Außerdem müssen beide Elternteile persönlich und zusammen mit dem Minderjährigen mit ihren Ausweisdokumenten erscheinen und die schriftliche Einverständniserklärung unterschreiben. Ist ein Elternteil bereits verstorben, muss dies entsprechend nachgewiesen werden.
Kinder unter 16 Jahren dürfen nicht heiraten.
Sonstiges
Die „Marriage License“ ist 30 Tage gültig.
Sie müssen mindestens einen Monat vor Ihrer Trauung die „Marriage License“ beantragen.
Sie müssen diese zusammen mit ihrer Verlobten beantragen. Auch muss bei der Beantragung der Marriage License bereits ein Trauzeuge zugegen sein, der ihre Unterschrift auf dem Antrag bezeugt.
Die Braut muss bereits im Antrag ihren Ehenamen angeben.
Eine sog. „Handschuhehe“ (Eheschließung durch Stellvertretung) ist nicht möglich.
Kopie der Heiratsurkunde
Alabama Department of Public Health Bureau of Vital Statistics
434 Monroe St.
Montgomery, Alabama 36130-3017
Phone: 334-613-5300
Fax: 334-240-3097
Ehenamensrecht
Da bei Eheschließung in Alabama keine Namenserklärung vor dem Standesbeamten abgegeben wird, muss für den deutschen Rechtsbereich eine Namenserklärung abgegeben werden, sofern eine Namensänderung für den deutschen Rechtsbereich gewünscht ist. Eine Ausstellung des „Marriage Certificates“ auf den neuen Namen kommt einer Namensänderung nicht gleich.
Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen des Generalkonsulats im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.
Stand: 2017